Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Durch „Teilen“ bei Facebook macht man sich einen Beitrag nicht zu eigenveröffentlicht am 26. Januar 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15
§ 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 ff BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass das sog. Teilen eines Beitrags in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht mit einer Verlinkung und einem damit verbundenen Zueigenmachen einer Äußerung vergleichbar ist. Zwar sei die Teilen-Funktion einer Verlinkung technisch ähnlich, es handele sich allerdings lediglich um einen Hinweis auf private Inhalte anderer Nutzer, mit welchen keine Identifikation vorliege. Deswegen enthalte das Teilen außer der Verbreitungsfunktion keine darüber hinausgehende Bedeutung. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - KG Berlin: Der Aufdruck „Tussi ATTACK“ auf einem T-Shirt stellt keine markenmäßige Benutzung darveröffentlicht am 9. Dezember 2015
KG Berlin, Beschluss vom 27.10.2015, Az. 5 W 216/15
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas KG Berlin hat entschieden, dass der Aufdruck „Tussi ATTACK“ auf einem T-Shirt keine markenverletzende Benutzung des Kennzeichens „ATTACK“ darstellt, da ein solcher Aufdruck regelmäßig als rein dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen verstanden wird. Eine Verwechslungsgefahr sei auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Münster: Zur Abgrenzung von unwahren Tatsachen und Meinungsäußerungen in einem Online-Magazinveröffentlicht am 25. September 2015
LG Münster, Urteil vom 08.07.2015, Az. 012 O 187/15
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Münster hat entschieden, dass für die Abgrenzung unzulässiger unwahrer Tatsachen von möglicherweise zulässigen Meinungsäußerungen das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers zu Grunde zu legen ist. Vorliegend war in dem streitbefangenen Artikel eines Online-Magazins verbreitet worden, dass ein Tierschutzverein Bilder tierschutzwidriger Zustände erstelle, welche er selbst herbeigeführt habe, und dass zu diesem Zweck mindestens ein Einbruch begangen worden sei. Da diese Behauptungen erweislich unwahr seien, liege eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Wer bei einer Demonstration eine Tasche mit dem Aufdruck „FCK CPS“ trägt, beleidigt Polizistenveröffentlicht am 18. September 2015
AG München, Urteil vom 13.04.2015
§ 185 StGBDas AG München hat entschieden, dass ein Demonstrationsteilnehmer, der Gegenstände mit dem Aufdruck „FCK CPS“ trägt, die begleitenden Polizisten beleidigt und insoweit eine Straftat begeht. Was wir davon halten? Hätte das AG München unsere täglichen Nachrichten gelesen, hätte es gewusst, dass das BVerfG den Audruck 1 1/2 Monate zuvor als zulässige Meinungsäußerung gewertet hat (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 BvR 1036/14, hier). Das Urteil des Amtsgerichts ist daher zu Recht nicht rechtskräftig. Dass wir mit dem Verhalten der Dame kaum einverstanden sind, haben wir bereits zum Ausdruck gebracht hier. Zur Pressemitteilung 49/15 vom 17.08.2015: (mehr …)
- OLG Hamm: Bezeichnung eines Mitbewerbers als „doppelmoralisch“ ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 1. September 2015
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11
§ 8 Abs.1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt den Blogbeitrag eines Dritten veröffentlichen darf, in welchem die Tätigkeit einer konkurrierenden Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts derselben als „doppelmoralisch“ bezeichnet wird. Es handele sich im vorliegenden Zusammenhang um eine Kritik, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei und nicht um eine pauschale unlautere Herabsetzung. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Bonitätsbeurteilungen der Creditreform sind zulässige Meinungsäußerungen, aber …veröffentlicht am 23. Juli 2015
BGH, Urteil vom 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10
§ 823 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass sog. Bonitätsaussagen der Creditreform (hier: „Bonitätsindex 500“) zulässige Meinungsäußerungen sind. Gleichwohl ist stets eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, inwieweit eine Auskunft bzw. Erklärung der Creditreform nicht doch eine Tatsachenbehauptung ist. Unter anderem ist eine Wiedergabe falscher Tatsachen nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Negative Bewertung, welche den (unzutreffenden) Eindruck eines Produktmangels erweckt, ist zu unterlassenveröffentlicht am 21. Mai 2015
OLG München, Urteil vom 28.10.2014, Az. 18 U 1022/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 824 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG München hat entschieden, dass eine negative Bewertung, welche den unzutreffenden Eindruck eines Produktmangels erweckt (hier: „Die Gewinde mussten wegen Schwergängigkeit nachgeschnitten werden.“) zu entfernen ist. Könne der Bewertende den Wahrheitsgehalt der zu Grunde liegenden Tatsachenbehauptung nicht nachweisen, bestehe ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung des Bewerteten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung unbegründeter Vermutungenveröffentlicht am 9. April 2015
LG Köln, Urteil vom 25.02.2015, Az. 28 O 419/14
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GGDas LG Köln hat entschieden, dass das Anstellen unhaltbarer Spekulationen (hier: in einem Zeitungsartikel über Energieversorger) nicht vom Recht zur freien Meinungsäußerung gedeckt ist, wenn das Recht eines Unternehmens, nicht diskreditiert zu werden, stärker wiegt. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn die Spekulationen auf falschen oder falsch dargestellten Tatsachen beruhen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals haftet für Bewertungen, die unwahre Tatsachen enthaltenveröffentlicht am 31. März 2015
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.03.2015, Az. 2-03 O 188/14
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB analog; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetportals für Ärztebewertungen als Störer für Persönlichkeitsrechtsverletzungen haftet, die auf der Veröffentlichung von unwahren Tatsachen beruhen. Auf eine Beanstandung der angeblich in ihren Rechten verletzten Person müsse der Betreiber im Hinblick auf die angegriffene Äußerung Tatsachen vortragen, auf die die Klägerin sich prozessual einlassen kann, um den Wahrheitsgehalt widerlegen zu können. Dies sei vorliegend nicht ausreichend geschehen. Streitig war die Äußerung „Behandlungsbedarf an der Stirne lag vor. Wurde nicht empfohlen.“, welche das Gericht als Tatsachenbehauptung bewertete. Die klagende Ärztin konnte sich keiner Behandlung entsinnen, auf welche diese Bewertung zutreffen könnte. Der Betreiber konnte den Wahrheitsgehalt nicht untermauern; daher war die Klägerin in ihren Rechten verletzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Zweibrücken: Zum Gegendarstellungsanspruch, wenn eine Frage als Tatsachenbehauptung aufzufassen ist / „Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?“veröffentlicht am 3. Februar 2015
OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.01.2015, Az. 4 U 81/14
Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 11 Abs. 2 LMG Rheinland-PfalzDas OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Titelseitenaufmachung „G.J.: Sterbedrama um seinen besten Freund. Hätte er ihn damals retten können?“ nicht als „echte“ Frage presserechtlich privilegiert ist, sondern aus Sicht des durchschnittlich verständigen Lesers eine verdeckte Tatsachenbehauptung enthält, sofern nur im Innenteil klargestellt wird, dass an der Fragestellung „nichts dran“ ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)