Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Marke „test“ ist für Testermagazine von rein beschreibender Natur und damit zu löschen / Fehlende Verkehrsdurchsetzungveröffentlicht am 21. Oktober 2013
BGH, Beschluss vom 17.10.2013, Az. I ZB 65/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 50 Abs. 2, Abs. 3 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Wort-Bild-Marke „test“ der Stiftung Warentest für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eine beschreibende Angabe ist, weil sie den Inhalt der Druckschriften bezeichnet. Eine Verkehrsdurchsetzung sei nicht zu erkennen. Nach dem vorgelegten Gutachten hätten lediglich 43% der Befragten in dem Zeichen einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gesehen, was für eine Verkehrsdurchsetzung im Regelfall nicht ausreiche. Zur Pressemitteilung Nr. 175/2013 vom 18.10.2013: (mehr …)
- OLG Brandenburg: Zur Erstattung der Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten im Wettbewerbsprozessveröffentlicht am 22. August 2011
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2011, Az. 6 W 87/10
§ 91 ZPODas OLG Brandenburg hat entschieden, dass auch die Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten als Verfahrenskosten festgesetzt werden können, wenn ein solches zur Glaubhaftmachung / Abwehr von (wettbewerbsrechtlichen) Unterlassungsansprüchen eingeholt wird. Im vorliegenden Verfahren hatte der Rechtspfleger 9.101,71 EUR an Verfahrenskosten festgesetzt, wovon allein 3.400,00 EUR an Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten entfielen. Der Senat (Zitat, Auszug aus den Entscheidungsgründen): (mehr …)