Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Wie der Käptn Sharky im Porzellanladen! / Zur Verwechselungsgefahr von Marken bei Verwendung gekreuzter Schwerterveröffentlicht am 13. Oktober 2010
BPatG, Beschluss vom 26.05.2010, Az. 27 W (pat) 200/09
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hatte sich in dieser Entscheidung mit Käptn Sharky zu befassen, nachdem dieser dem traditionsreichen Unternehmen Meissener Porzellan Kopfschmerzen bereitete. Im Einzelnen ging es um die Verwechselungsgefahr dieser Marke
und dieser
Das Bundespatentgericht konnte eine Verwechselungsgefahr nicht bestätigen. Zur Entscheidung im Volltext: