Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Meldorf: Die 360°-Video-Überwachung eines Grundstücks ist unzulässig, wenn die Gefahr besteht, dass auch private Bereiche des Nachbarn erfasst werdenveröffentlicht am 7. Januar 2012
AG Meldorf, Beschluss vom 11.07.2011, Az. 83 C 568/11
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 Abs. 1 GGDas AG Meldorf hat entschieden, dass ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt, wenn ein Grundstücksbesitzer eine sog. Dome-Kamera mit 360°-Überwachungsmöglichkeit zum Schutz vor Vandalismus installiert und diese Kamera in der Folge auch private Bereiche des jeweiligen Nachbarn observiert. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehle es an einem Eingriff in die Rechte der Nachbarn zwar dann, wenn objektiv feststehe, dass durch eine Videoüberwachung öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst würden, wenn eine solche Erfassung nur durch eine äußerlich wahrnehmbare technische Veränderung der Anlage möglich sei und wenn auch sonst Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden (BGH, NJW 2010, 1533, 1534 f.). Diese Voraussetzungen seien hier schon wegen der Verwendung der Dome-Kameras jedoch nicht erfüllt. Selbst wenn lediglich der Standplatz der Beklagten überwacht worden sei, wäre eine Erfassung von Flächen, die zu benutzen der Kläger berechtigt war, jederzeit durch eine äußerlich nicht wahrnehmbare technische Veränderung der Ausrichtung der verborgenen Kameras möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Meldorf: Die Garantie von Originalware bei eBay ist keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten, wenn Zertifikate zum Download zur Verfügung gestellt werden und Wettbewerber keine Originalware anbietenveröffentlicht am 6. Januar 2012
AG Meldorf, Urteil vom 10.08.2010, Az. 84 C 200/10 – nicht rechtskräftig
§ 477 BGB, § 443 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas AG Meldorf hat entschieden, dass die Erklärung „Wir garantieren, dass es sich bei unseren Angeboten um Originalware handelt“ nicht wettbewerbswidrig ist. Insbesondere sei dieser Satz nicht als Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB anzusehen, sondern als Herausstellung und ausdrückliche Vereinbarung einer Eigenschaft der Ware im Zeitpunkt der Übergabe. Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 12.02.2009 zum Aktenzeichen 12 O 12/09 (hier) entfalte keine Relevanz, da der Beklagte nicht nur mit der Echtheit seiner Ware geworben habe, sondern auch mit den Zertifikaten und Merkmalen, aus welchen sich die Echtheit ergebe. Unstreitig werde überdies auf eBay von einigen Wettbewerbern die streitgegenständliche Ware zum Kauf angeboten, deren Herstellung nicht vom Markeninhaber lizensiert gewesen sei. In dieser Situation hätten Abnehmer ein berechtigtes Interesse daran, Originalware zu erhalten, zumal der Ladenpreis deutlich unterboten werde. Keine Berücksichtigung fanden beim Richter eigenartigerweise die Entscheidungen LG Köln, Urteil vom 15.09.2009, Az. 33 O 126/09 (hier) und OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2010, Az. I-4 W 121/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Meldorf: Anbieter von Telefondienstleistungen dürfen Forderungen nicht an Inkassounternehmen abtretenveröffentlicht am 12. Dezember 2011
AG Meldorf, Urteil vom 21.07.2011, Az. 81 C 241/11
§ 88 TKG, § 134 BGBDas AG Meldorf hat entschieden, dass Zahlungsforderungen aus Telefondienstleistungen nicht an Inkassounternehmen abgetreten werden können. Im vorliegenden Fall habe der Betreiber mit der Abtretung an die Klägerin, ein Inkassounternehmen, gegen § 88 Abs. 3 S. 2 TKG verstoßen, denn sie habe ihre dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Kenntnisse über das Telekommunikationsverhältnis mit dem Anschlussinhaber für einen anderen Zweck als die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme verwendet. Eine gesetzliche Vorschrift, die eine Abtretung vorsehe und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge beziehe (vgl. § 88 Abs. 3 S. 3 TKG), bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Meldorf: Ein Verkäufer, der einem Verbraucher die bezahlte Ware nicht liefert, hat diesem die Kosten für einen anderweitigen Deckungskauf einschließlich der Umsatzsteuer zu erstattenveröffentlicht am 22. Juli 2011
AG Meldorf, Urteil vom 10.05.2011, Az. 81 C 1034/10
§ 251 Abs. 1 BGBDas AG Meldorf hat entschieden, dass ein trotz Kaufpreiszahlung nicht vertragsgemäß belieferter Käufer, welcher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die Zahlung des Marktpreises für einen ersatzweisen Einkauf der Ware verlangen kann (sog. hypothetischer Deckungskauf). Zitat: (mehr …)
- AG Meldorf: Wann geht eine E-Mail zu?veröffentlicht am 19. Mai 2011
AG Meldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az. 81 C 1601/10
§ 678 BGBDas AG Meldorf musste sich in dieser Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen, wann von dem Zugang einer E-Mail ausgegangen werden kann. Die Beklagte, eine Reisebüro, war beauftragt, für den Kläger eine Reise zu buchen, sobald diese zum gewünschten Preis verfügbar war. Diesen Auftrag kündigte der Kläger per E-Mail, weil er selbst eine Buchung vornahm. Die Kündigung erfolgte per E-Mail um 20.38 Uhr. Die Beklagte buchte am nächsten Morgen um 8.10 Uhr, vor Beginn der Geschäftszeit um 9.00 Uhr und vor Sichtung der elektronischen Post, ebenfalls die Reise für den Kläger. Das Gericht war der Auffassung, dass die Kündigung erst nach Erfüllung des Auftrags und damit zu spät eingegangen sei. Es führte aus: „Zum Zeitpunkt der Buchung gegen 8.10 Uhr morgens war der Zugang noch nicht erfolgt. Eine tatsächliche Kenntnisnahme seitens der Beklagten war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Auch war nach der Verkehrsanschauung und dem üblichen Geschäftsgang eine Kenntnisnahme durch die Beklagte um 8.10 Uhr noch nicht zu erwarten“. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Meldorf: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Umsatzsteuer, wenn Verkäufer diese unberechtigt ausweistveröffentlicht am 18. Juli 2010
AG Meldorf, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 83 C 767/09
§ 280 BGB; § 19 UStGDas AG Meldorf hat entschieden, dass ein Käufer von dem Verkäufer nicht Erstattung der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer verlangen kann, insbesondere nicht aus § 280 BGB. Wenn der Beklagte in seiner Rechnung zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen habe, könne darin zwar die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht liegen. Die Klägerin könne aufgrund dessen aber nur verlangen, so gestellt zu werden, wie wenn die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt worden wäre. Da die Klägerin in diesem Fall ebenfalls 8.000,00 EUR (brutto wie netto) hätte zahlen müssen, sei ihr ein Schaden nicht entstanden. (mehr …)