Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Patente auf Zellen, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden, sind grundsätzlich zulässigveröffentlicht am 28. November 2012
BGH, Urteil vom 27.11.2012, Az. X ZR 58/07
§ 2 Abs. 1 PatG, § 2 Abs. 2 Nr. 3 PatGDer BGH hat ein Patent auf Zellen für nichtig erklärt, wenn dabei Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden, indem Embryonen zerstört werden. Patentschutz gewährt wurde allerdings, soweit menschliche embryonale Stammzellen durch andere Methoden gewonnen werden. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 198/2012: (mehr …)