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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 12.05.2010, Az. 5 U 173/08
    §§ 26, 49 Abs. 1 S. 1, 55 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Marke für Bekleidungsstücke und Kopfbedeckungen, die von einem Diskothekenbetreiber mit dem Namen der Disko angemeldet wurde, rechtserhaltend genutzt wird, wenn der Betreiber T-Shirts und Kappen mit dem Aufdruck der Marke in seiner Diskothek als Merchandising-Ware verkauft. Eine kleinere Stückzahl (mehrere hundert Stück pro Jahr) sei hier zur wirtschaftlich sinnvollen Nutzung auch ausreichend. Durch den Verkauf von T-Shirts und Kappen und deren Präsentation in Verkaufvitrinen in der Diskothek werde dem Verkehr signalisiert, dass der Markeninhaber neben dem Werbeeffekt für die Diskothek auch eine Verantwortung für die Produkte als solche übernehme. Darin liege zugleich die Verwendung der Marke als Herkunftshinweis.

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 15.09.2009, Az. 7 U 1/09
    §§ 22, 23 KUG; §§ 133, 157, 305, 305c, 307, 308, 309 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Vertragsklausel einer Schauspielerin, die besagt, dass alle übertragbaren Rechte (einschließlich des Rechts auf Werbung) auf den Filmhersteller übertragen werden, den Filmhersteller berechtigt, diese Rechte weiter zu übertragen. Die Beklagte war Vertreiberin von Schokoladenprodukten, die im Zusammenhang mit dem Filmstart eine Sammelbild-Aktion durchführte, die Figuren aus dem Film zeigte, darunter auch ein Bild der Klägerin in ihrer Filmrolle. Dieses Bild wurde von der Beklagten auch für Produktverpackungen und Werbeanzeigen genutzt. Fraglich war, ob die Klägerin noch Inhaberin des Rechts zur Verbreitung des Bildes gewesen sei, denn sie hatte in dem Vertrag mit dem Filmhersteller eine Klausel bezüglich des Merchandisings gestrichen. Das Recht auf Werbung war allerdings in dem Vertragswerk verblieben. Dies erachtete auch das OLG Hamburg in der Revisionsinstanz als ausreichend. Die Klägerin habe das Recht zur Nutzung in der streitigen Form wirksam auf den Filmhersteller übertragen. Die Übertragung von kommerziellen Anteilen von Persönlichkeitsrechten sei in dieser Form auch unproblematisch möglich. Zwar habe die Klägerin eine Vertragsklausel hinsichtlich Merchandisings gestrichen, der vorgetragene Fall sei aber jedenfalls vom nicht gestrichenen Recht zur Werbung erfasst. Dazu gehöre vertragsgemäß „das Recht, in branchenüblicher Weise (…) auch unter Verwendung des Namens und des Bildes des Filmschaffenden für die Produktion … oder für andere Produkte zu werben“. Es habe sich bei dieser Klausel auch nicht um eine überraschende Klausel gehandelt, da solche Maßnahmen durchaus üblich seien. Eine wirksame Einbeziehung in den Vertrag habe stattgefunden. Insofern sei auch die Weiterübertragung der Rechte an die Beklagte nicht zu beanstanden.

  • veröffentlicht am 11. März 2009

    Der in die Krise geratene Rüsselsheimer Autokonzern Opel lässt über den eBay-Mitgliedsaccount „opel-collection“ für sich in die Offensive gehen. Dort bietet das Unternehmen laut einer Meldung von onlinemarktplatz.de erstmalig Merchandising-Artikel an (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de). In diesem eBay-Shop angekommen erblickt unser kundiges Auge schon den ersten Wettbewerbsverstoß, so dass dieser Shop nicht als Maßstab für den mitlesenden Existenzgründer dienen sollte. Aber wer würde Opel in diesen Zeiten böse kommen wollen? Es ist zu vermuten, dass auf dem Account später Ersatzteile folgen, möglicherweise auch der in letzter Sekunde abgesprungene Finanz-Investor. Vergeblich wird man allerdings auf die Patente von Opel warten. Die sollen zum großen Teil zur weltweiten Auswertung in Detroit bei der Muttergesellschaft General Motors liegen, worüber sich ein in die Anonymität flüchtender Mitarbeiter des deutschen Unternehmens bitterlich beklagt (JavaScript-Link: Welt). Rettet Opel? Möglicherweise ein Trugschluss, wenn das Geld ungeschmälert an den in Deutschland tätigen Opel-Mitarbeitern vorbei ins nordamerikanische Ausland fließt, um dort einer vielleicht sterbenskranken Mutter ins Grab zu folgen. Egal. Wir sagen: Kauft bei eBay Opelware ein! Denn wer Opel rettet, rettet auch das kränkelnde eBay (Link: eBay Umsatz 2008). Und wer wollte ohne eBay sein? Wir nicht.

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