Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Durch den Gebrauch eines Namens in Meta-Tags können Namensrechte verletzt werdenveröffentlicht am 26. Juni 2012
OLG Celle, Urteil vom 20.07.2006, Az. 13 U 65/06
§ 12 BGBDas OLG Celle hat bereits 2006 entschieden, dass durch die Benutzung eines fremden Namens in den so genannten Meta-Tags einer Website Namensrechte verletzt werden können. Zweck dieses Verhaltens sei es nicht, den streitgegenständlichen Namen zu nennen, sondern vorhersehbare Sucherfolge bei Anwendung von Suchmaschinen herbeizuführen. Solches Verhalten stelle den unbefugten Gebrauch eines Namens dar. Dadurch entstandene Abmahnkosten seien zu ersetzen. Zum Volltext der Entscheidung: