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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2008

    BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 183/03
    §§ 5 Abs. 2 Satz 1, 15 Abs. 1, 2 und 4 MarkenG

    Der BGH hat mit diesem älteren, wegweisenden Urteil entschieden, dass eine kennzeichenmäßige Benutzung vorliegt, wenn der Betreiber einer Internetseite in dem für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren Quelltext ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwende, um auf diese Weise die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen (Metatag). Eine Verwechslungsgefahr könne sich bereits daraus ergeben, dass Internetnutzer, welche das Kennzeichen der Klägerin kennen und als Suchwort eingeben, um sich über deren Angebot zu informieren, als Treffer auch auf die Leistungen der Beklagten hingewiesen würden. Zwar sei der Internetnutzer gewohnt, dass sich nicht alle Treffer auf das von ihm gesuchte Ziel bezögen. Gerade wenn es sich bei dem als Suchwort eingegebenen Unternehmenskennzeichen um einen gängigen Begriff der deutschen Sprache handele, rechne er mit einer Fülle von Treffern, die nichts mit der ihn interessierenden Dienstleistung zu tun haben. Weise aber ein Treffer auf eine Internetseite der Beklagten hin, auf der diese die gleichen Leistungen anbiete wie die Klägerin, bestehe die Gefahr, dass der Internetnutzer dieses Angebot aufgrund der Kurzhinweise mit dem Angebot der Klägerin verwechsele und sich näher mit ihm befasse. Dies reiche für die Annahme einer Verwechslungsgefahr aus, ohne dass es darauf ankäme, ob ein Irrtum bei einer näheren Befassung mit der Internetseite der Beklagten ausgeräumt würde. (mehr …)

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