IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. März 2009

    Dem Vernehmen nach hat das Landgericht Frankfurt a.M. die Eröffnung des strafrechtlichen Verfahrens gegen Michael Burat sowie gegen Katarina Dovcová, u.a. wegen gewerbsmäßigen Betruges, abgelehnt. Burat betrieb verschiedene als Abofallen bekannte Internetangebote. Kollege Marian Härtel weist in seinem Blog darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft dem Landgericht ca. 1.000 Fälle vorlegte, in denen über Websites routenplaner-server.com, vorlagen-Archiv.com oder sudoku-Welt.com wie Dienstleistungskosten verschleiert worden waren. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. soll nun Rechtsmittel gegen den Nichteröffnungsbeschluss erwägen (Rechtmedial). Vor wenigen Tagen war die Firma Go Web Ltd., für die zuvor Burat als „Director“ agiert hatte, von der Staatsanwaltschaft durchsucht worden (Go Web).

  • veröffentlicht am 13. März 2009

    Wie heise.de vermeldet, wurden am 10.03.2009 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. zehn Objekte durchsucht (Java Script-Link: heise1). Hintergrund, so heise.de, war der Geschäftsbetrieb des Unternehmens Go Web Ltd., die viele Angeobte betreibe, für die vorher Online Content Ltd. und Net Content Ltd. verantwortlich gewesen seien, als deren „Director“ seinerzeit Michael Burat fungiert habe (JavaScript-Link: heise2). Gegen Michael Burat als Director der Online Content Ltd. hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nach Mitteilung des Wiesbadener Kuriers Anklage wegen Betrugsverdachts eingereicht (JavaScript-Link: Wiesbadener Kurier). Bei vielen „Abzock-Sites der ‚Go Web‘ “ tauchten im Impressum mittlerweile die Namen Villiam und Robert Adamca als Verantwortliche auf, so heise.de, weshalb bei diesen beiden Personen auch Durchsuchungen durchgeführt worden seien. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Firmenräume des von Michael Burat geführten Unternehmens RA Office GmbH durchsucht, deren Website zur Zeit offline ist. In Zusammenhang mit der Online Content Ltd. war die Rechtsanwältin Katja Günther unrühmlich ins Rampenlicht gerückt (Link: Katja Günther).

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie von sog. Anti-Piracy-Ermittlungsfirmen (z.B. Logistep, MediaProtector, Zarei, Ipoque, Evidenza, Gedast) häufig verwendete und angeblich beweissichere Ermittlung von IP-Adressen ist offensichtlich nicht ganz so „beweissicher“ wie behauptet. So veröffentlichte ein Team des Departement of Computer Science and Engineering der University of Washington am 01.06.2008 im University of Washington Technical Report den englischsprachigen Artikel „Challenges and Directions for Monitoring P2P File Sharing Networks – or – Why My Printer Received a DMCA Takedown Notice“ (UW-CSE-08-06-01). Die Autoren Michael Piatek, Tadayoshi Kohno und Arvind Krishnamurthy banden einen Netzwerkdrucker und einen WLAN-Router, denen eine eigene IP-Adresse zugeteilt worden war, in das populäre BitTorrent Filesharing-Netzwerk ein. Diese automatisch funktionierenden Geräte wurden dann fälschlicherweise als Raubkopierer identifiziert und erhielten eine sog. „takedown notice“ nach dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA), die US-amerikanische Form der Abmahnung zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Diese Resultate zeigen, dass die Ermittlung der IP-Adresse nicht zwingend einen Urheberrechtsverstoß belegt.

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