Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Essen: Wird bei Verkauf einer Software samt Upgrade nicht darauf hingewiesen, dass das Upgrade zeitlich beschränkt ist, kann die Software insgesamt zurückgegeben werdenveröffentlicht am 24. Juli 2011
AG Essen, Urteil vom 15.07.2011, Az. 29 C 502/10
§§ 280; 281; 346 ff.; 433 BGBDas AG Essen hat entschieden, dass der Käufer eines Softwarepakets – bestehend aus einer veralteten Version der Software und einem Upgrade auf die aktuelle Version der jeweiligen Software – den Kauf rückgängig machen kann, wenn der Verkäufer ihn nicht darauf hinweist, dass das erworbene Upgrade nur zeitlich begrenzt gültig ist. Zum Volltext der Entscheidung:
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