Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Minden: Versteckte Verlängerungsklausel bei Online-AGB ist unwirksamveröffentlicht am 10. Januar 2013
AG Minden, Urteil vom 19.12.2012, Az. 22 C 463/12
§ 305c BGB, § 631 BGBDas AG Minden hat entschieden, dass eine Klausel über automatische Vertragsverlängerung, versteckt in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals, unwirksam ist. Der Kunde habe diese Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht einsehen können, da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons „zurück“ befunden hätten. An einer solchen Stelle müsse der Kunde nicht mit Informationen zur Vertragslaufzeit rechnen, so dass die Klausel als überraschend zu werten sei. Zum Volltext der Entscheidung: