Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Unterlassungserklärung eines Minderjährigen wegen einer Markenverletzung ist unwirksamveröffentlicht am 26. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13
Art. 9 Abs. 1 lit. a und b, Abs. 2 GMV, Art. 98 Abs. 1 GMV, § 101 GMV; § 125b Abs. 2 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die von einem minderjährigen Onlinehändler abgegeben wird, unwirksam ist. Zwar sei der 17jährige, der den Handel mit Genehmigung seiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts betreibe, im Rahmen dieses Geschäftes beschränkt geschäftsfähig. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung gehöre jedoch nicht zum konkreten Erwerbsgeschäft und präge nicht den Onlinehandel. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Minderjähriger haftet für Links auf Website mit illegalen Download-Möglichkeiten für Musiktitel / 9.000 EUR Schadensersatz wegen illegalen Filesharingsveröffentlicht am 14. März 2011
BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZA 17/10
§§ 104 ff. BGB; 97 UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein Minderjähriger, der von einer von ihm verwalteten Seite auf eine Seite verlinkt, welche illegal urheberrechtlich geschützte Werke vorhält, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Unerheblich sei, ob die Filesharing-Website von dem Minderjährigen inhaltlich verändert werden könne; insoweit reiche die Verlinkung auf der eigenen Seite aus. Hierin sah der Bundesgerichtshof ein „öffentliches Zugänglichmachen“, welches im Übrigen auch dann gegeben ist, wenn mittels eines sog. P2P-Clients (Software) ein Werk aus einem Netzwerk heruntergeladen und zugleich (häufig automatisch) zum Download für Dritte hochgeladen wird. Zudem wies der Senat darauf hin, dass sich die Rechtsfragen des Minderjährigenschutzes nach §§ 104 ff. BGB nicht stellten, da es „im Streitfall nicht um die rechtsgeschäftliche Tätigkeit eines Minderjährigen im Internet geht, sondern um seine Haftung für ein deliktisches Verhalten, nämlich eine Verletzung fremder Urheberrechte.“ Im Ergebnis hatte der Minderjährige Schadensersatz von 7.000,00 EUR und Abmahnkosten von 2.015,38 EUR zu zahlen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Hamburg: Betreiber eines Onlinespiels muss den Eltern eines Minderjährigen Teilnahmeentgelte zurückzahlen, wenn dieser heimlich gehandelt hatveröffentlicht am 9. März 2011
AG Hamburg, Urteil vom 12.01.2011, Az. 7c C 52/10
§§ 108 Abs. 1; 110 BGBDas AG Hamburg hat entschieden, dass die Eltern eines minderjährigen Kindes von dem Betreiber eines Onlinespiels Teilnahmeentgelte zurückfordern können, welche das Kind ohne deren Wissen durch Anruf einer kostenpflichtigen Mehrwertnummer bezahlt hat. Der Sohn der Kläger hatte sich für über 400,00 EUR kostenpflichtige Teile des im Übrigen kostenlosen Online-Spiels freischalten lassen. Der Betreiber des Spiels konnte sich auch nicht auf den sog. „Taschengeld-Paragraphen“ berufen. Danach gilt ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Die Eltern hätten dem Vertrag nicht zugestimmt. Auch seien die kostenpflichtigen Teile des Spiels nicht mit Mitteln bewirkt worden, die ihm zu diesem Zweck überlassen worden seien.
- OLG Brandenburg: Die AGB-Klausel „Ich erkläre, dass ich volljährig bin“ ist nicht unwirksam/wettbewerbswidrigveröffentlicht am 3. November 2008
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.12.2005, Az. 7 U 52/05
§§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG, §§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1, 309 Nr. 12 b BGB, §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 2, 5, 6 TDDSG
Das OLG Brandenburg hat in vorliegendem Urteil eine Monopolstellung der Firma eBay verneint und folgende AGB-Klauseln für unbedenklich gehalten:
– „Ich … erkläre, dass ich volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig bin“;
– „Ich willige in die Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der vorstehenden Datenschutzerklärung ein“;
– „Ich willige ein, dass e. meine personenbezogenen Daten für e.-Marketing-Maßnahmen wie z. B. zur Versendung von e-mails mit allgemeinen Informationen oder werbendem Charakter (Newsletter) verarbeitet und nutzt“ und
– „Ich bin damit einverstanden, dass e. meine personenbezogenen Daten auch verarbeitet und nutzt, um mir auf persönliche Interessen zugeschnittene Angebote in „mein e.“ zu präsentieren“.