Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Neuwied: Kein Kaufvertrag bei eBay-Auktionsabbruch, wenn ein festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurdeveröffentlicht am 23. April 2014
AG Neuwied, Urteil vom 08.07.2013, Az. 42 C 430/13
§ 433 Abs. 1 BGB, §§ 280 ff. BGBDas AG Neuwied hat entschieden, dass bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay kein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn ein zuvor festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurde. Bei Nichterreichung des Mindestpreises könne nicht von einem Bindungswillen des Verkäufers ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion wegen unterlassener Vorgabe eines Mindestpreisesveröffentlicht am 20. Dezember 2013
OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013, Az. 2 U 94/13
§ 433 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Abbruch einer eBay-Auktion nach 11 Minuten wegen der versehentlich unterlassenen Angabe eines Mindestpreises nicht dazu führt, dass ein Verkauf an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden erfolgt ist. Bei einem Abbruch wegen unterlassener Angabe eines Mindestpreises – unabhängig davon, ob dies auf eine technische Fehlfunktion oder auf eine falsche Eingabe des Verkäufers zurückzuführen sei – handele es sich um einen wirksamen Rücknahmegrund gemäß der Plattformbedingungen. Ein Verkauf des streitgegenständlichen Pkws zum Preis von 7,10 EUR sei deshalb nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EBAY: Duldet eBay organisierte Gebotsabschirmung?veröffentlicht am 25. Februar 2010
Eine in Fachkreisen hinlänglich bekannte, aber Verbrauchern und Onlinehändlern häufig noch nicht geläufige Form der Benachteiligung rechtmäßig handelnder Verbraucher findet sich auf der Internet- handelsplattform eBay wieder. eBay selbst ist an den Vorgängen selbstverständlich nicht beteiligt, scheint aber auch die Umgebungsbedingungen, die für diese windige „Betrugs“form notwendig sind, nicht abzustellen. Konkret handelt es sich um den Misstand der Gebotsabschirmung, bei dem der Bietpreis einer bestimmten Auktion von einer aus mindestens zwei Tätern bestehenden Bande zunächst durch den ersten Täter über den aktuell gebotenen Preis angehoben wird und sodann von dem zweiten Betrüger sofort darauf extrem in die Höhe getrieben wird. In der Regel folgt diesem Angebot kein weiterer Interessent, da diesem der Preis zu hoch ist. Die eBay-Auktion ist damit gegen Mitbieter abgeschirmt. (mehr …)