Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Gießen: Mindestverkaufspreis vergessen? – Zur Anfechtung eines Kaufvertrags bei eBayveröffentlicht am 7. November 2013
LG Gießen, Beschluss vom 25.07.2013, Az. 1 S 128/13
§ 119 BGBDas LG Gießen hat entschieden, dass die vergessene Angabe eines Mindestverkaufspreises nicht automatisch zur Lösung von einem zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion bereits geschlossenen Kaufvertrag führt. Erkläre der Verkäufer nicht rechtzeitig eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums, habe er sich daran festhalten zu lassen. Vorliegend war ein Jetski zum Preis von 5,50 EUR veräußert worden. Zum Volltext der Entscheidung: