IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Mai 2009

    Nach einem Bericht von heise.de hält der Physiker Albert-László Barabási, der als Pionier der Netzwerkforschung gilt, die Analyse menschlicher Bewegungsmuster (via Überwachung der Bewegungsdaten bei Handynutzung) für ein unaufhaltsames Phänomen. Genannt wird diese Überwachung euphemistisch „reality mining“. Zitat Barabási: „Die Frage ist: Wie kann man Zugang zu den Daten gewähren, so dass der Datenschutz gewährt bleibt? Ich glaube im Moment hat niemand eine Antwort auf diese Frage, aber es gibt eine Menge Forschung dazu.“ und weiter: „Auf der anderen Seite müssen Sie sich klar machen: Was die Analyse menschlichen Verhaltens angeht, gibt es eine Menge privat finanzierter Forschung, die niemals publiziert worden ist. Man kann die öffentlich finanzierte Forschung dazu stoppen, aber niemals die privat finanzierte.“ Ja, nee – ist schon klar, Herr Barabási: Wenn der Rechtsverstoß faktisch ignoriert wird, darf sich jeder an seiner Entwicklung beteiligen (JavaScript-Link: Heise).

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