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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2011

    BPatG, Beschluss vom 12.09.2011, Az. 26 W (pat) 68/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortkombination „Miracle Garden“ nicht für Produkte wie Blumensamen u.a. eintragungsfähig ist, weil ihr die Unterscheidungskraft fehlt. Der Verbraucher verstehe darunter ohne weiteres einen Wundergarten, in dem wunderbare Pflanzen wachsen und in dem eine wunderbare Atmosphäre herrsche und der durch die angemeldeten Waren geschaffen werde. Es handele sich um eine beschreibende Angabe, welche nicht für die Anmelderin monopolisiert werden dürfe. Zum Volltext der Entscheidung:

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