Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Koblenz: Rotbäckchen-Kindersaft darf nicht mit den Aussagen „lernstark“ und „mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ beworben werdenveröffentlicht am 20. März 2013
LG Koblenz, Urteil vom 01.03.2013, Az. 16 O 172/12 – nicht rechtskräftig
Art. 15 ff. HCVODas LG Koblenz hat entschieden, dass der Rotbäckchen-Kindersaft nicht mit den Aussagen „lernstark“ und „mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ werben darf. Angaben über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern dürften nur gemacht werden, wenn sie nach dem Verfahren gemäß Art. 15 ff. HCVO zur Aufnahme in eine Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben und aller erforderlichen Bedingungen für die Verwendung dieser Angaben zugelassen worden seien. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)