Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Wiesbaden: Miteigentümer einer Wohnung kann Unterlassung einer Werbeanzeige für Vermietung verlangenveröffentlicht am 27. April 2015
LG Wiesbaden, Urteil vom 19.03.2015, Az. 1 O 39/15
§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass der Miteigentümer einer Eigentumswohnung die Unterlassung der Schaltung von Vermietungsanzeigen verlangen kann, wenn er mit einer Vermietung der Wohnung nicht einverstanden ist. Dies gelte auch, wenn das Miteigentümerverhältnis seitens des Antragsgegners bestritten werde. Zum Volltext der Entscheidung: