Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Zum Wettbewerbsverstoß bei Meldung eines erfolgreichen Urteils gegen Konkurrenten, wenn Hinweis unterbleibt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig istveröffentlicht am 18. November 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2006, Az. 4 O 7/06
§§ 4 Nr. 7; 5 Abs. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches über ein erfolgreiches Urteil gegen einen Wettbewerber berichtet, wettbewerbswidrig handelt, wenn es nicht über das Fehlen der Rechtskraft des Urteils informiert. Der Verkehr werde durch eine solche unvollständige Information irregeführt, denn der durchschnittlich aufmerksame, interessierte und verständige Marktteilnehmer, von dem keine Kenntnisse zum Instanzenzug und zur Rechtskraft erwartet werden können, erlange den Eindruck, die rechtliche Auseinandersetzung sei abschließend geklärt und – für den vorliegenden Fall – die Vorrichtung könne patentfrei benutzt werden (§ 5 Abs. 1 UWG). Zudem werde der Mitbewerber herabgesetzt (§ 4 Nr. 7 UWG), ohne dass bereits ein abschließendes gerichtliches Urteil über die jeweils streitgegenständlichen Handlungen getroffen worden sei. Während in dem höchstrichterlich entschiedenen Sachverhalt (BGH GRUR 1995, 422, 426 – Abnehmerverwarnung) die Unterlassungs- gläubigerin als Verletzerin der Rechte Dritter erschienen sei, stehe in diesem Fall die Klägerin als Unternehmen da, dass Dritte der Verletzung ihrer Rechte bezichtige und sie unberechtigt angreife. Zum Volltext der Entscheidung: