Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Datenübermittlung an die SCHUFA erfordert keine Abwägung von schutzwürdigen Belangen des Betroffenen mehrveröffentlicht am 3. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10
§ 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BDSG, § 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BDSG, § 29 Abs. 1 BDSG, § 29 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BDSG, § 35 Abs. 2 Nr. 1 BDSGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Schufa keine Abwägung mit den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen (mehr) stattfindet. Geschuldet ist dies dem „neuen“ § 28a Abs. 1 BDSG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Von mehreren Gegendarstellungen gegen eine Mitteilung muss keine veröffentlicht werden, wenn der Anspruchsberechtigte nicht deutlich macht, welche nun seine Ansprüche erfülltveröffentlicht am 16. Juli 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2012, Az. 7 W 53/12
§ 56 RStV; § 11 HmbgPresseGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verlag, dem mehrere unterschiedliche Gegendarstellungen für eine Erstmitteilung zugehen, keine davon veröffentlichen muss, wenn der Betroffene nicht eindeutig zu erkennen gibt, durch welche Gegendarstellung er seine Ansprüche als erfüllt ansieht. Sei letzteres nicht der Fall, sei das Gegendarstellungsverlangen nicht gesetzeskonform ausgebracht worden und damit von dem betroffenen Herausgeber nicht zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Gewinnversprechen von über 13.000 EUR kann eingeklagt werdenveröffentlicht am 24. Mai 2010
OLG Köln, Beschluss vom 18.03.2010, AZ. 21 U 2/10
§ 661a BGBDas OLG Köln hat per Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die massenhaft in den Postkästen der Verbraucher landenden Gewinnspielnachrichten (im Folgenden auch nur „Mitteilung“ oder „Zusendung“ genannt) eine Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB darstellen und der Versender daher verpflichtet ist, den zugesagten Gewinn, hier in Höhe von 13.340,00 EUR, an den Kläger auszuzahlen. Das Landgericht habe bei der Frage, ob die Zusendung eines Unternehmens an einen Verbraucher als Gewinnzusage oder vergleichbare Mitteilung im Sinne des § 661a BGB aufzufassen sei, zutreffend nicht nur auf deren Inhalt, sondern auch auf die äußere Gestaltung abgestellt. (mehr …)
- LG Mannheim: Unberechtigte Veranlassung der Löschung einer eBay-Auktion mit echten „Ed-Hardy“-Textilien löst keinen Schadensersatzanspruch des Betroffene aus / VeRI-Programmveröffentlicht am 12. Juni 2009
LG Mannheim, Urteil vom 29.07.2008, Az. 2 O 30/08
§§ 4, 14 MarkenG; 4 Nr. 8 UWGDas LG Mannheim hat im Rahmen eines Rechtsstreits über eine Ed-Hardy-Markenverletzung entschieden, dass die Meldung eines Verkäufers über das „VeRI-Programm“ des Internetauktionshauses eBay keine schädigende Tatsachenbehauptung ist. Die Klägerin hatte die Beklagte abgemahnt, weil sie angeblich Ed-Hardy-Fälschungen über eBay vertrieb. Aus diesem Grund meldete die Klägerin die Auktionen der Beklagten als markenverletzend über das VeRI-Programm von eBay. Daraufhin wurden die Auktionen entfernt. Im Prozess konnte die Klägerin die Markenverletzung allerdings nicht nachweisen, da sie einen Testkauf durchgeführt hatte, noch konnte sie andere brauchbare Beweise für eine Rechtsverletzung vorlegen. Die Beklagte forderte im Gegenzug Unterlassung und Schadensersatz von der Klägerin, weil diese durch die VeRI-Meldung ihr Geschäft durch die Verbreitung von Tatsachen geschädigt hätte, die nicht erweislich wahr gewesen wären. Das Gericht gab jedoch auch diesem Ansinnen nicht statt.
- LG Düsseldorf: Bankfiliale wird per einstweiliger Verfügung verpflichtet, SCHUFA-Meldung zu widerrufenveröffentlicht am 20. März 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008, Az. 14d O 39/08
§§ 12, 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BDSGBeachten Sie nunmehr die neue Rechtslage gemäß § 28a BDSG (hierzu: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.03.2011, Az. 19 U 291/10, hier)!
Das LG Düsseldorf hat in diesem Fall eine Bank per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, ihre negative SCHUFA-Meldung zu widerrufen. Die Verfügungskläger hatten bei der Verfügungsbeklagten, einer Bankfiliale, ein Girokonto und ein Kreditkartenkonto. Zudem hatten die Parteien einen höheren Kreditvertrag sowie eine Kreditlebensversicherung abgeschlossen. Die Verfügungskläger gerieten mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug. Mit Schreiben vom 26.9.2007 lehnte die Verfügungsbeklagte einen Vergleichsvorschlag der Verfügungskläger ab und drohte mit der Kündigung der Verträge, für den Fall, dass die ausstehenden Raten nicht gezahlt würden. Nach nochmaliger erfolgloser Mahnung mit Schreiben vom 13.11.2007, in dem auch eine Meldung an die Schufa angedroht wurde, kündigte die Verfügungsbeklagte die Kontoverbindungen und meldete der Schufa im Rahmen eines automatisierten Verfahrens die Fälligstellung eines Negativsaldos am 09.01.2008 bezüglich des Girokontos und die Fälligstellung eines weiteren Negativsaldos am 28.12.2007 bezüglich des Kreditkartenkontos. (mehr …)