Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Hamburg: Zu den Bedenken gegen eine Verwendung der MFM-Liste für die Berechnung fiktiver Lizenzkostenveröffentlicht am 19. Januar 2010
OLG Hamburg, Urteil vom 02.09.2009, Az. 5 U 8/08
§ 97 Abs. 2 UrhGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass bei Urheberrechtsverstößen im Fotobereich die Anwendung der jährlichen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (sog. MFM-Liste) auf Bedenken stößt, da es sich um eine einseitige Vergütungsvorstellung eines Interessensverbandes von Fotografen handele. Der Kläger war Fotograf und verlangte von der Beklagten Zahlung von Lizenzgebühren und einer Geldentschädigung sowie Freihaltung von Anwaltskosten wegen unstreitiger öffentlicher Zugänglichmachung von insgesamt neunzehn Fotos. Die Beklagte betrieb u.a. Webseiten mit Kochrezepten. (mehr …)