Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Dresden: Durch Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechtenveröffentlicht am 11. März 2015
OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2015, Az. 14 U 1127/14
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 69 c Nr. 1 UrhG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 16 UrhGDas OLG Dresden hat entschieden, dass der Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel (z.B. World of Warcraft) kein Recht für eine gewerbliche Vervielfältigung beinhaltet, auch wenn letztere erst bei der späteren Registrierung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Auch beim Erwerb sei bereits davon auszugehen, dass die Nutzung auf den privaten Bereich beschränkt werden solle. Auf dieser Grundlage könne dem Hersteller von Automatisierungssoftware (sog. Bots) untersagt werden, Client-Software von Spielen zu vervielfältigen, indem er sie auf die Festplatte eines PC kopiert und/oder in den Arbeitsspeicher lädt und/oder auf dem Bildschirm anzeigen lässt, um zu gewerblichen Zwecken die Automatisierungssoftware für diese Spiele herzustellen bzw. zu bearbeiten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Unterlassungsanspruch gegen Anbieter von Hacks, Bots, Cheats & Exploits für Online-Rollenspiele Dritterveröffentlicht am 17. Juli 2011
LG Hamburg, Beschluss 07.2011
§§ 3; 4 Nr. 10 UWG; ggf. §§ 823, 1004 BGB
Das LG Hamburg hat den Betreibern eines Internetforums, in dem sich Mitglieder eines von einem Dritten angebotenen Onlinerollenspiels trafen, untersagt, sog. Ingame-Währung, Accounts, Cheats, Hacks und Bots für dieses Onlinerollenspiel anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben. Betreibergesellschaft und Geschäftsführer des Forums wurden darüber hinaus zu Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Die Kammer war der Rechtsansicht, dass das Verhalten des Forumsbetreibers den Tatbestand einer gezielten Behinderung des Geschäftsbetriebs des Onlinerollenspiel-Anbieters und Verleitung zum Vertragsbruch erfülle. Die Moderatoren hatten mitunter selbst Tipps zum Goldhandel gegeben. Der Anbieter des Rollenspiels hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielern hingegen den Verkauf virtueller Spielwährung außerhalb des Spiels verboten. Diese Bestimmungen seien, so das Landgericht Hamburg, auch wirksam.