Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG Köln: Der Vertrieb von sog. Mobilfunkrepeatern ohne die Zustimmung der jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber ist rechtswidrigveröffentlicht am 5. August 2013
VG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 21 K 2589/12 – nicht rechtskräftig
§ 10 Abs. 3 FTEG, § 14 Abs. 1 FTEG, § 15 Abs. 1 FTEG, § 14 Abs. 3 EMVGDas VG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von sog. Mobilfunkrepeatern, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können, gegen das Nutzungsrecht der Netzbetreiber verstößt und somit rechtswidrig ist. Außerdem fehle der Nutzerhinweis auf der Verpackung und dem Gehäuse des Geräts, dass die Mobilfunknetzbetreiber im Bundesgebiet die exklusiven Nutzungsrechte auf den von dem Mobilfunkrepeater genutzten Sendefrequenzen haben und daher für den Betrieb des Geräts die Zustimmung des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers erforderlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)