Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Ab dem 01.08.2016 haben Verbraucher die freie Endgerätewahl für ihren Internetanschluss / Routerveröffentlicht am 5. Februar 2016
Ab dem 01.08.2016 fällt das Recht der Netzbetreiber weg, vertraglich angeschlossene Anschlussinhaber zur Nutzung eines bestimmten Endgeräts, etwa eines Routers oder Modems, zu zwingen. Mehr hierzu finden Sie auf unserer Themen-Website www.damm-it-recht.de hier.
- LG Düsseldorf: Ein Telekommunikationsanbieter muss auf Bereitstellungskosten und Mietkosten für zwingend notwendiges LTE-Modem hinweisenveröffentlicht am 8. September 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2015, Az. 38 O 35/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5a Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen bei seiner Werbung unvollständige Preisangaben macht, indem er nicht auf sog. einmalige Bereitstellungskosten (für Dienstleistung und/oder Hardware) hinweist. Die Kammer beanstandete im Übrigen, dass in der betreffenden Werbung kein ausreichender Hinweis darauf erfolgt war, dass zur Nutzung der Internet- und Telefoniedienstleistungen zwingend ein LTE-Modem und ein WLAN-Router erforderlich waren und für diese zusätzliche monatliche Leihkosten (hier: 2,50 EUR) anfielen.