Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BMJ: Bundestag beschließt Gesetzesentwurf für neues Patentgesetzveröffentlicht am 31. Mai 2009
Nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums hat der Deutsche Bundestag am 28.05.2009 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen (Entwurf). Das Gesetz soll Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen vereinfachen. Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden dem Vernehmen nach Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben. Zukünftig soll eine „Inanspruchnahmefiktion“ gelten: Arbeitnehmererfindungen gehen dann vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt.“In der Sache bleibt es aber bei dem bewährten Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch“, erklärte Zypries. Als weiterer Kern des neuen Gesetzes gilt die Verbesserung beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In erster Instanz (BPatG) müsse das Gericht die Parteien auf die entscheidungserheblichen Apsekte hinweisen, soweit die Parteien diese noch nicht ausreichend bearbeitet hätten (Pressemitteilung BMJ).