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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2015, Az. 4 U 196/14
    § 43 Abs. 2 MessEG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Verpackung eines Frischkäses, bei welcher das Volumen der Umverpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt, wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um eine so genannte „Mogelpackung“, bei welcher der Verbraucher die Füllmenge erheblich überschätzen und dadurch getäuscht würde. Bereits zuvor wurde eine frühere Verpackung desselben Frischkäses aus diesen Gründen verboten (hier). Zur Pressemitteilung vom 15.04.2015:

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  • veröffentlicht am 10. Februar 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 43 Abs. 2 EichG

    Das LG Hamburg hat in einem Einzelfall entschieden, dass dem Unternehmen Beiersdorf AG bei der Verpackung bestimmter Nivea-Tiegel keine Irreführung und kein Verstoß gegen das Eichgesetz vorzuwerfen ist, da es sich insoweit nicht um eine sog. „Mogelpackung“ handeln würde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2012, Az. 4 U 156/12 – rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 UWG, § 7 Abs. 2 EichG, § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass es zu unterlassen ist, Frischkäsesorten in den Verkehr zu bringen oder zu bewerben, wenn die Verpackung mit einer Höhe von ca. 5,9 cm (mit Deckel) einen Inhalt von 125 g Frischkäse aufweise und der von einer seitlich und an der Unterseite vorhandenen Pappummantelung umgebene Plastikbecher im Inneren an einer Seite eine ca. 1,0 cm tiefe, ca. 3,5 cm breite Einbuchtung aufweist und insgesamt nach unten abgerundet ist. Aus der Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 28.11.2012: (mehr …)

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