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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 11. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAuf die Leidensgeschichte eines Tiroler Geschäftsmanns weisen Axel Gronen und das österreichische Portal tt.com hin (JavaScript-Link: tt.com). Danach wollte sich ein Tiroler Geschäftsmann nach erfolglosem Feldversuch auf der Internethandelsplattform eBay von seinem Konto trennen, was sich jedoch dem Vernehmen nach anhänglicher erwies, als gewünscht. Zitat: „Wie sich herausstellte, ist es offenbar nicht einfach, eine Geschäftsverbindung mit eBay zu lösen. Zunächst musste der Tiroler die noch ausständigen Gebühren begleichen. Der nächste Schritt erwies sich dann als großer Stolperstein: Der Tiroler sollte sein Konto selbst online über einen vorgegebenen Modus schließen, scheiterte aber mehrfach daran. ‚Das hat nichts mit Dummheit zu tun, ich hab’s selbst versucht und bin auch immer wieder in eine Art Endlosschleife geraten‘, sagt Anwältin Prantner: ‚Eine Kündigung war auf diesem Weg jedenfalls nicht möglich.‘ “ Die auf dem Postwege erfolgte Bitte um Löschung des Kontos fand kein Gehör; stattdessen seien weiter die Kontogebühren berechnet worden. Was wir davon halten: Haben wir so bislang auch noch nicht gehört. Ein Einzelfall und zwischenzeitlich geregelt?

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