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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 4. Juli 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Hamburg, Beschluss vom 27.06.2013, Az. 166 Gs 377/13
    § 353d Nr. 3 StGB

    Das AG Hamburg hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Strafverteidiger Strate des Gustl Mollath (hier) wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, unter „Vorbehalt der Beschlagnahme des Datenspeichers des Servers und der Speichermedien, auf dem sich die im Antrag genannten Dokumente befinden, die Löschung der auf der Internetseite www.strate.net befindlichen Links und des zugehörigen Inhalts im Internet anzuordnen“. Was wir davon halten? Die Geschwindigkeit, mit der gegen Mollath und sein Verteidigerteam juristisch vorgegangen wird, ist mindestens so atemberaubend, wie das unseres Erachtens in seinem Ausmaß beispiellos phlegmatische Vorgehen der Justiz und der bayerischen Justizministerin Merk, um den offensichtlich unschuldigen Mollath nach über 5 Jahren endlich aus der Psychatrie herauszuholen. Hier wird ganz klar an den richtigen Stellen gearbeitet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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