Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Köln: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei unerlaubter Übernahme von fremden AGB, die im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses überlassen werdenveröffentlicht am 4. September 2013
AG Köln, Urteil vom 08.08.2013, Az. 137 C 568/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG; § 287 Abs. 1 ZPO, § 495 ZPODas AG Köln hat dargelegt, welche Kriterien es für die Schadensersatzberechnung bei rechtswidriger Übernahme fremder AGB heranzieht, wenn diese im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses überlassen werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)