Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Jena: Irreführende Preisangaben – Hervorhebung einer Monatsrate gegenüber dem Endpreis ist unzulässigveröffentlicht am 22. Mai 2013
OLG Jena, Urteil vom 10.10.2012, Az. 2 U 934/11
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Jena hat entschieden, dass eine Preisangabe unzulässig ist, wenn bei einem Ratenkauf die zu zahlende Monatsrate gegenüber dem Endpreis hervorgehoben dargestellt wird. Die blickfangmäßige Hervorhebung nur der Monatsrate widerspreche sowohl der Gestaltungspflicht nach § 6a PAngV wie auch der Pflicht nach § 1 Abs. 6 PAngV, den Endpreis in besonderer Weise kenntlich zu machen. Der Verbraucher werde auf diese Weise durch den niedrigsten Preisbestandteil angelockt, ohne dass ihm Vergleichsmöglichkeiten eröffnet wären. Des Weiteren stellte das Gericht klar, dass Angaben zur Energieeffizienz, die von der einschlägigen EU-Richtlinie nicht vorgesehen seien, ebenfalls eine Irreführung darstellen. Zum Volltext der Entscheidung: