Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: LED-Monitore müssen wie Fernsehgeräte unter Angabe der Energieeffizienzklasse beworben werdenveröffentlicht am 19. Mai 2014
OLG Köln, Urteil vom 26.02.2014, Az. 6 U 189/13
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG; § 6a EnVKV; Del. VO (EU) Nr. 1062/2010Das OLG Köln hat entschieden, dass bei der Werbung für LED-Monitore mit HDMI-Anschluss ebenso wie bei Fernsehgeräten die Energieeffizienzklasse angegeben werden muss. Solche Monitore seien Videomonitore im Sinne der EU-Verordnung, da Computermonitore auch zum Betrachten komplexer Videodateien mit hoher Auflösung eingesetzt werden können. Zum Volltext der Entscheidung: