Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Werbung „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für den Kinderjoghurt Monsterbacke darf trotz wesentlich höherem Zuckeranteil fortgesetzt werdenveröffentlicht am 13. Februar 2015
BGH, Urteil vom 12.02.2015, Az. I ZR 36/11
Art. 2 Abs. 2 EU-VO Nr. 1924/2006, Art. 10 EU-VO Nr. 1924/2006Das BGH hat – nach Vorlage an den EuGH (hier) – entschieden, dass die Werbung für den Kinderjoghurt Monsterbacke „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für einen Früchtequark nicht irreführend ist und keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Beanstandet worden war der hohe Zuckeranteil in dem Joghurt, der eine Gleichsetzung mit dem Naturprodukt Milch verbiete. Zur Pressemitteilung Nr. 18/2015:
(mehr …) - BGH: Ist der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ eine „gesundheitsbezogene Angabe“? / Vorlage an den EuGHveröffentlicht am 3. Januar 2013
BGH, Beschluss vom 05.12.2012, Az. I ZR 36/11
Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 EU-VO 1924/2006, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EU-VO 1924/2006Der BGH hat dem EuGH die Auslegung des Begriffs „gesundheitsbezogene Angabe“ zur Entscheidung vorgelegt. Er ist der Auffassung, dass die Werbung für den Früchtequark „Monsterbacke“ mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ im Wege einer weitgehenden Auslegung als solche zu verstehen ist. Zur Pressemitteilung Nr. 200/2012 (Auszug): (mehr …)