Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG München I: Garantiezusage unterliegt AGB-Recht, auch wenn sie über die gesetzlichen Verbraucherrechte hinausgeht / Garantieinhalt und -einschränkungen dürfen nicht in unterschiedlichen AGB-Klauseln untergebracht werdenveröffentlicht am 20. Oktober 2012
LG München I, Urteil vom 10.05.2012, Az. 12 O 18913/11
§ 13 BGB, § 14 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 443 BGB, § 477 Abs. 1 BGB, § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 6 UKlaGDas LG München I hat entschieden, dass es unzulässig, da intransparent ist, wenn ein Unternehmen mit einer Garantiezusage wirbt, welche sodann an anderer Stelle eingeschränkt wird. Im vorliegenden Fall war bei Solarenergie-Modulen bei Leistungsabfall ein Austausch garantiert worden, ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass der Verbraucher in diesem Falle die Montagekosten zu übernehmen habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)