Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Keine Verwechselungsgefahr zwischen den Marken „Morgenpost Briefservice GmbH“ und „Post“veröffentlicht am 13. April 2011
BPatG, Beschluss vom 07.04.2011, Az. 26 W (pat) 50/04
§ 66 Abs. 1, 2 MarkenG n.F.; § 165 Abs. 4, 5 Nr. 1 MarkenG a. F.Das BPatG hat entschieden, dass von der Wort-/Bildmarke „Morgenpost Briefservice GmbH“
in Bezug auf die Marke „Post“ keine Verwechselungsgefahr ausgeht. Auch bestehe die Marke nicht lediglich aus beschreibenden Hinzufügungen, die der Verbraucher nicht als betriebliche Herkunftshinweise wahrnehmen werde, so dass eine Verkürzung im Sprachgebrauch auf „Post“ und mithin eine Kollision zu befürchten sei. Das angegriffene Zeichen werde nicht durch den Bestandteil „POST“ geprägt, weil seine weiteren Bestandteile nicht in den Hintergrund träten, so der Senat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)