Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Neuwagenangebote mit Nennung der Motorleistung müssen auch Angaben der Pkw-EnVKV enthaltenveröffentlicht am 23. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.02.2014, Az. 6 U 224/12
§ 5 Pkw-EnVKV; § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass Neuwagenangebote in einem Internetportal, die die Motorleistung angeben, auch die Angaben über Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten müssen, anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Ein solcher Verstoß werde auch durch einen deutschen Generalimporteur begangen, der seinen Vertragshändlern ein Internetportal zur Verfügung stelle, in welchem die erforderlichen Angaben fehlen. Zum Volltext der Entscheidung: