Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Brandenburg: Bei unrechtmäßiger Bildnutzung finden MFM-Richtlinien nur eingeschränkt Anwendung / Zum Bilderklau bei sog. eBay-Multiauktionenveröffentlicht am 3. August 2009
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.05.2009, Az. 6 U 37/08
§§ 15 ff., 72 Abs. 1, Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass der Schadensersatz, der durch die Verletzung fremder Urheberrechte an Fotografienzu zahlen ist, zwar grundsätzlich nach den sogenannten MFM-Richtlinien (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zu berechnen ist, diese jedoch keinesfalls schematisch Anwendung finden. Außerdem hat er die Bildverwertung in einer sog. eBay-Multiauktion, bei der ein Bild über einen längeren Zeitraum zum Vertrieb mehrerer Produkte eines Typs verwendet wird, als einmaligen Verstoß aufgefasst. (mehr …)