Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Münster: Mietwagen darf nicht als Taxi beworben werdenveröffentlicht am 30. Mai 2012
LG Münster, Urteil vom 17.11.2011, Az. 22 O 115/11
§ 49 Abs. 4 Nr. 5 Personenbeförderungsgesetz; § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Münster hat entschieden, dass eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vorliegt, wenn ein Mietwagen-Unternehmen eine auf den Fahrzeugen aufgebrachte sowie im Internet und in Zeitungsanzeigen veröffentlichte Werbung mit den Begriffen „Taxen-Mietwagen“ in Verbindung mit bei den Mietwagen verwendeten Farbtönen „hell Elfenbein“ verwendet, da dies zu Verwechslungen mit Taxi-Unternehmen führen könne. Dies stelle einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz dar. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Münster: Wer fremde, rechtswidrige Werbung auf seiner Website einblendet und mit dem „Gefällt-mir“-Button von Facebook versieht, macht sich diese Werbung zu eigen und haftet auf Unterlassung / Affiliate-Haftungveröffentlicht am 16. November 2011
LG Münster, Urteil vom 20.09.2011, Az. 025 O 34/11
§ 3 Abs. 1 UWGDas LG Münster hat entschieden, dass derjenige, der fremde geschaltete Werbung auf seiner Website mit dem Facebook-„Gefällt mir“-Button versieht, für Rechtsverstöße innerhalb dieser Werbung haftet. Der Beklagte habe selbst die beworbenen Produkte vertrieben und insoweit ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Beeinflussung der Verbraucherentscheidung für dieses Produkt. Durch die Schaltung der Werbung und den Einsatz des Buttons habe er eine ihm zuzurechnende geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG vorgenommen. Eine solche „geschäftliche Handlung“ setze voraus, dass sie bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet sein müsse, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug zu fördern. Dies sei in Zweifelsfällen immer dann anzunehmen, wenn Handelnde ein wirtschaftliches Interesse an der Beeinflussung der Entscheidung des Verbrauchers hätten. Das sei vorliegend gegeben. (mehr …)
- „Es braust ein Ruf wie ein Donnerhall“ – Neue Fassung des Gratis-Skriptes „Internetrecht“ von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Stand: Oktober 2011)veröffentlicht am 3. November 2011
Wir verlieren ob dieser Nachricht nicht viele Worte. Das kostenlos zum Download vorgehaltene Skript „Internetrecht“ dürfte bei Fachleuten und Laien, die sich mit internetrechtlichen Problemen herumzuschlagen haben, bekannt sein wie ein bunter Hund. Anlass für die Neuauflage dieses Evergreens sind Themen wie Social Media, aktuelle BGH- und EuGH-Rechtsprechung zur Haftung (z.B. Thumbnail 2, L´Oreal), Änderungen beim internationalen Gerichtsstand und vieles mehr. Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) hat mehr als 300 Urteile neu eingearbeitet und ganze Kapitel neu geschrieben. Denn man to! (Vgl. auch Kommentar vom Kollegen Dosch hier).
- LG Münster: Verweigert ein Richter die Terminsverlegung, ist er befangenveröffentlicht am 6. Oktober 2011
LG Münster, Beschluss vom 01.08.2011, Az. 09 T 37/11
§ 42 Abs. 2 ZPO, § 227 Abs. 1 ZPO
Das LG Münster hat entschieden, dass ein Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden kann, wenn er einem begründeten Antrag auf Terminsverlegung nicht nachkommt. Vorliegend hatte der Prozessbevollmächtigte des Beklagten in einem Verkehrunfallprozess um eine Verlegung gebeten, da er zeitgleich bereits einen früher anberaumten Termin wahrzunehmen habe und eine Vertretung nicht möglich sei. Dies lehnte der zuständige Richter ab und verwies auf die Möglichkeit, doch den früher anberaumten Termin verlegen zu lassen. Objektive Gründe für die Weigerung seien nicht ersichtlich gewesen. Erst auf den gestellten Befangenheitsantrag sei der Termin verlegt worden. Trotzdem sei über den Antrag noch zu entscheiden gewesen, da die (nur darauf erfolgte) Terminsverlegung diesem nicht im Nachhinein das Rechtsschutzbedürfnis genommen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Münster: Wer für einen Kredit über 100.000,00 EUR wirbt, dann aber tatsächlich nur eine erfolgsunabhängig zu vergütende Vermittlungsleistung anbietet, handelt wettbewerbswidrigveröffentlicht am 27. September 2011
LG Münster, Urteil vom 24.08.2011, Az. 026 O 55/11 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Münster hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches per Post oder per E-Mail unter der Überschrift „Genehmigung in Höhe von 100.000,00 EUR“ für einen Kredit in entsprechender Höhe wirbt, dann aber tatsächlich nur eine erfolgsunabhängig zu vergütende Vermittlungsleistung anbietet, wettbewerbswidrig handelt. Das betreffende Unternehmen hatte für die Vermittlung von Sofortkrediten, Eilkrediten und Krediten ohne Schufa-Überprüfung unter dem Stichwort „Finanzsanierung“ geworben und eine Zusage für die Vermittlung eines genehmigten Finanzsanierungsvertrages unterbreitet mit dem Hinweis „Absage ausgeschlossen!“. In Wahrheit wurde allerdings nicht der Kredit, sondern eine Dienstleistung, nämlich die Vermittlung angeboten, welche auch dann, wenn ein Kreditvertrag scheiterte, zu einem Honorar führte (hier: 847,50 EUR). (mehr …)
- AG Münster: Verbraucher wird zur Zahlung von 96,00 EUR Abo-Kosten verurteilt – weil er offensichtlich nicht gut rechtsanwaltlich vertreten wurdeveröffentlicht am 19. Mai 2011
AG Münster, Urteil vom 05.05.2011, Az. 7 C 3998/10
§§ 305 ff.; 611 BGBDas AG Münster hat einen Verbraucher zur Zahlung von 96,00 EUR verurteilt, nachdem sich dieser auf einem „Internetportal zur Bildung von Wohngemeinschaften“ angemeldet haben soll. Das Amtsgericht kam vorliegend zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine sog. Abo-Falle handele. Kommentieren möchte man das Urteil kaum und noch weniger die Polemik in Hinblick auf die – bei Abo-Fallen zutreffende – Empfehlung von Prof. Dr. Thomas Hoeren. Ohnehin wurde dies schon ausreichend vom Kollegen Dosch getan (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Münster: Ungültigkeit des Mobilfunkvertrags bei Verletzung von Beratungspflichtenveröffentlicht am 8. März 2011
LG Münster, Urteil vom 18.01.2011, Az. 06 S 93/10
§§ 611, 398, 280, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGBDas LG Münster hat entschieden, dass die Kündigung eines Mobilfunkvertrags sowie die Forderung von Schadensersatz unzulässig sind, wenn die aufgelaufenen Kosten auf einer unzureichenden Beratung beruhen. Die Ansprüche des Mobilfunkanbieters könnten dann wegen unzulässiger Rechtsausübung entfallen. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte ein Smartphone mit Internet-Zugang und Navigationsfunktion erworben und für die Datenverbindungen eine verbrauchsabhängige Abrechnung gewählt. Eine ausreichende Aufklärung über die Gefahren einer verbrauchsabhängigen Abrechnung erfolgte jedoch nicht. Dies sei allerdings insbesondere deshalb notwendig gewesen, weil die Firma F dem Beklagten gleichzeitig das Mobiltelefon mit der Navigationssoftware „Route 66“ vermietet habe und ihr bekannt gewesen sei, dass dieses Gerät Internet- und WAP-Verbindungen mit erheblichem Datenvolumen herstellen könnte – z.B. um Softwareupdates sowie aktuelles Kartenmaterial für die Navigationssoftware im Umfang von mehr als 150,00 MB herunterzuladen. Auf diese Weise liefen innerhalb von 3 Tagen bereits ca. 1.000,00 EUR Kosten auf. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Münster: Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme eines Werbekonzeptsveröffentlicht am 12. November 2010
LG Münster, Urteil vom 21.04.2010, Az. 21 O 36/10
§§ 3, 4 Nr. 9 a) und b), 8 UWGDas LG Münster hat entschieden, dass die Übernahme eines Werbekonzepts in dessen wesentlichen Bestandteilen als Nachahmung einer fremden Leistung wettbewerbswidrig ist. Im entschiedenen Fall ging es um das Konzept der Ausstattung eines Franchise-Restaurantbetriebs. Der Beklagte hatte u.a. folgende Merkmale von der Klägerin übernommen: die Gestaltung der Fußböden, der straßenseitigen Fensterfront und des offenen Küchenbereichs, die Art der Regale und Tische, deren Anordnung sowie ein ähnliches Logo. Da die Klägerin in allen ihren Restaurants dasselbe, sehr auffällige Einrichtungskonzept verfolgte, führe dies dazu, dass die Gefahr bestand, dass Verbraucher einer Herkunftstäuschung unterliegen könnten. Dass sich der Betrieb des Beklagten hinsichtlich der angebotenen Waren unterscheide (chinesisches Essen statt italienischem Essen) falle dabei nicht ins Gewicht. Zur Nachahmung eines Werbekonzepts im Besonderen führte das Gericht aus:
- LG Münster: Zur irreführenden Werbung mit der Aussage „CE-geprüft“veröffentlicht am 25. Oktober 2010
LG Münster, Urteil vom 02.09.2010, Az. 025 O 65/10
§§ 3; 5 UWGDas LG Münster hat gegen einen Onlinehändler entschieden, dass in der Werbeaussage „CE-geprüft“ für einen sog. Thermomelder eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit liege, weil der Eindruck erweckt werde, der Händler biete etwas Besonderes, was bei Wettbewerbern nicht zu finden sei. Da sich der beklagte Onlinehändler dem Hinweis des Gerichts öffnete und die Klageforderung anerkannte, erging ein Anerkenntnis-Urteil.
- VG Münster: Hausverlosung im Internet ist unzulässiges Gewinnspielveröffentlicht am 22. Juli 2010
VG Münster, Beschluss vom 14.06.2010, Az. 1 L 155/10
§§ 8a, 58 Abs. 4, 59 Abs. 3, 59 Abs. 2 RStV; 1 Abs. 1 TMG; 3 Nr. 25 TKGDas VG Münster hat in diesem – noch nicht rechtskräftigen – Beschluss entschieden, dass ein Gewinnspiel im Internet, bei dem gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 39,99 EUR an einem mehrstufigen Quiz teilgenommen und am Ende ein Einfamilienhaus gewonnen werden kann, unzulässig ist. Zwar seien Gewinnspiele an sich durch den Rundfunkstaatsvertrag erlaubt, allerdings nur soweit sich das zu entrichtende Entgelt auf einen Betrag von 0,50 EUR beschränke. Auf die Frage, ob es sich gleichzeitig um ein unerlaubtes Glücksspiel handele, weil es letztlich vom Zufall abhänge, welcher der Gewinner das Haus erhalte, brauchte das Gericht nicht einzugehen.