Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BSG: DSDS-Juror Dieter Bohlen ist ein Künstler! / Zur Künstlersozialversicherungspflichtveröffentlicht am 1. Oktober 2009
BSG, Urteil vom 01.10.2009, Az. B 3 KS 4/08 R
§ 25 Abs 1 Satz 1 KSVGDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass Dieter Bohlens Tätigkeit für die Musik-Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) Kunst ist und demnach dem Künstlersozialversicherungsgesetz unterfällt. Die Jurymitglieder seien als wesentlicher Teil des Showkonzepts zu „eigenschöpferischen, höchstpersön- lichen Leistungen“ verpflichtet. Dies spreche für einen Künstlerstatus. Dagegen komme es hinsichtlich der Künstlersozialabgabe nicht auf die Qualität und Gestaltungshöhe der unterhaltenden Kunst an. Das BSG will seine Entscheidung auch auf sachbezogene TV-Unterhaltung („factual entertainment“) bezogen wissen, wie etwa „Big Brother“ oder „Germany’s next Topmodel“. RTL hatte zuvor erfolglos eine Verletzung von § 25 Abs. 1 Satz 1 KSVG gerügt. (mehr …)