Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Filesharing – Upload einer 4-Minuten-Musikdatei, die anderenorts für weniger als 1,00 EUR erwerbbar ist, stellt kein gewerbliches Ausmaß darveröffentlicht am 1. Juni 2012
OLG Köln, Beschluss vom 25.11.2011, Az. 6 W 260/11
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Auskunft über den Anschlussinhaber anhand der IP-Adresse wegen mutmaßlichen Filesharings nicht erteilt werden muss, wenn es sich bei der streitgegenständlichen Datei um ein 4-minütiges Musikstück handelt, welches für 0,98 EUR legel heruntergeladen werden kann. Das für den Auskunftsanspruch erforderliche gewerbliche Ausmaß sei damit nicht erreicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Wie das „öffentliche Zugänglichmachen“ einer Musikdatei glaubhaft gemacht wirdveröffentlicht am 17. Dezember 2009
OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az. 6 W 95/09
§ 19a UrhGDas OLG Köln hat auf die Voraussetzungen hingewiesen, nach denen das öffentliche Zugänglichmachen einer Musikdatei im Verfügungsverfahren als glaubhaft gemacht gilt. Anders als im Rahmen einer Zivilklage ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht der Beweis der für eine Partei günstigen Tatsachen erforderlich, es genügt die ledigliche Glaubhaftmachung. So sei es nach Auffassung des Gerichts legitim für den Antragsteller, sich auf die Unterlagen eines anderen Verfahrens zu berufen (das Verfahren, welches einen Provider zur Auskunft über die Inhaberschaft einer IP-Adresse verpflichtet), wenn sichergestellt sei, dass auch der Antragsgegner, der an diesem Verfahren nicht beteiligt war, Einsicht in diese Unterlagen nehmen könne. Weiterhin reiche es für die Verifizierung der streitgegenständlichen Datei aus, wenn ein Zeuge aus der mit Ermittlungen beauftragten Firma an Eides Statt versichere, dass er die angebotene Datei abgerufen und einem Hörvergleich unterzogen habe. Berufe der Antragsgegner sich darauf, dass sein Internetanschluss missbräuchlich genutzt worden sei, sei dies wiederum von ihm glaubhaft zu machen, die bloße Behauptung genüge nicht. Grundsätzlich werde seine Verantwortlichkeit als Anschlussinhaber vermutet.
- LG Berlin: Keine Erschöpfung der Urheberrechte bei Download des Werksveröffentlicht am 23. Oktober 2009
LG Berlin, Urteil vom 14.07.2009, Az. 6 O 67/08
§§ 16; 17 Abs. 2; 44a; 53 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass sich die Urheberrechte eines Musikverlages nicht erschöpfen, wenn dessen Werke (Musikdateien) im Internet von einem Portal heruntergeladen werden. Eine entsprechende AGB-Klausel ist demnach rechtlich nicht zu beanstanden. Indigniert hatte zuvor der Bundesverband Verbraucherzentrale auf eine AGB-Klausel reagiert, die den Weitervertrieb etc. von im Wege des Downloads erworbenen Musikdateien vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regeln verbot. Zur Frage der Erschöpfung von Urheberrechten hatten jüngst das OLG Düsseldorf (Link: OLG Düsseldorf), davor das OLG München (Link: OLG München), das OLG Frankfurt a.M.(Link: OLG FFM) und auch das LG Hamburg (Link: LG Hamburg) entschieden. Als Grundsatzentscheidung in dieser Frage gilt das OEM-Urteil des BGH (Link: BGH). (mehr …)