Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Keine herabsetzende Werbung, wenn alle Produkte einer Gattung schlecht gemacht werdenveröffentlicht am 24. September 2011
OLG Hamburg, Urteil vom 06.03.2003, Az. 5 U 227/01
§ 1 UWG, § 2 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für einen Schokoladen-Getreideriegel nicht gegenüber dem (angeblich marktführenden) Müsliriegel herabsetzend ist, wenn allgemein alle Müsliriegel als „staubtrocken“ oder „zäh“ dargestellt werden. Das Gericht konstatierte, dass es so viele verschiedene Sorten von Müsliriegeln gebe, dass der Betrachter der Werbung nicht automatisch an den eines bestimmten Herstellers denke. Somit liege gar kein Werbevergleich vor. Eine unangemessen abwertende Äußerung erkannte das Gericht ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung: