Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Die Wortmarke „myJobs“ ist für die Klasse „Werbung“ schutzfähigveröffentlicht am 16. Januar 2014
BPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 523/12
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass für die Wortmarke „myJobs“, die für die Waren-/Dienstleistungsklasse „Werbung“ angemeldet wurde, keine Eintragungshindernisse bestehen. Es gebe keinen unmittelbaren beschreibenden Begriffsinhalt des Zeichens in Bezug auf „Werbung“, so dass ein Freihaltebedürfnis zu verneinen sei. Auch die Unterscheidungskraft sei gegeben, denn um zu einer beschreibenden Bedeutung des Anmeldezeichens „myJobs“ im Sinne eines individuellen, auf die Wünsche und Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnittenen Angebots im Bereich der Branche „Arbeitsmarkt“ zu gelangen, müssten mehrere gedankliche Zwischenschritte vollzogen werden. Zum Volltext der Entscheidung: