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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. März 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014, Az. I-15 U 49/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 a) oder b) UWG; 3 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Werbe- bzw. Marktauftritt grundsätzlich wettbewerbliche Eigenart aufweisen und damit schutzfähig sein kann. Eine Nachahmung sei jedoch nicht per se unlauter, sondern es müssten weitere Umstände hinzutreten, die eine Unlauterkeit begründeten. Vorliegend stritten die Parteien um die angeblich unlautere Nachahmung eines Werbeauftritts für Champagner/Sekt. Das Gericht bejahte zwar die Nachahmung, erkannte jedoch keine unlautere Übernahme. Die Voraussetzungen hierfür (z.B. Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung) seien nicht gegeben. Die Klägerin scheiterte zuvor bereits mit einem ähnlichen Anspruch wegen unlauterer Nachahmung der Flaschengestaltung (s. Urteil des LG Düsseldorf, hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 101/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 8 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für die Annahme einer unlauteren systematischen Nachahmung von Waren (hier: Wasserpfeifen aus Glas, sog. Bongs) nicht ausreichend ist, wenn zwar verschiedene kombinierbare Gestaltungselemente übernommen werden, jedoch ein die Eigenart wesentlich bestimmendes Logo weggelassen wird. Vorliegend sei daher weder von einer Rufausbeutung noch einer Herkunftstäuschung auszugehen, da es an einer systematischen Nachahmung oder Behinderung fehle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Januar 2015

    OLG Dresden, Urteil vom 25.03.2014, Az. 14 U 1364/13
    § 15 Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 2 MarkenG; § 4 Nr.9 UWG, § 4 Nr.10 UWG

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Inhaber und Betreiber der Internetdomain „fluege.de“ gegen den Inhaber der Domain „flüge.de“ keine marken- oder wettbewerbsrechtlichen Ansprüche auf Freigabe der Domain „flüge.de“ hat. Der zuerst registrierte Domainname „fluege.de“ sei nicht als Unternehmenskennzeichen schutzfähig, da auf Grund der rein beschreibenden Natur keine Unterscheidungskraft vorliege. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Behinderung oder Nachahmung seien nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG  Köln, Urteil vom 19.09.2014, Az. 6 U 7/14
    § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 a) UWG, § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass es für eine unlautere Nachahmung einer Tierfutter-Verpackung, die eine Herkunftstäuschung begründet, nicht ausreicht, wenn zwar alle Gestaltungselemente in ähnlicher Form, aber im Einzelnen abgewandelt übernommen wurden. Im vorliegenden Fall sei nicht von einer identischen oder übermäßig ähnlichen Übernahme auszugehen, da zwar die wesentlichen Gestaltungselemente in beiden Verpackungsarten auftauchen, die Antragsgegnerin jedes einzelne Element jedoch abgeändert habe. Dadurch entstehe ein Gesamteindruck, der keine Irreführung über die Herkunft des Produktes auslöse. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Oktober 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 18.07.2014, Az. 6 U 4/14
    § 4 Nr. 9 a) UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine unlautere Nachahmung im Bereich Wohnmöbel (hier: Stühle) nicht gegeben ist, wenn bei nur schwacher wettbewerblicher Eigenart des Ausgangsmodells lediglich ein geringer Grad der Nachahmung vorliegt. Bei Wohnmöbeln gebe es einen vergleichsweise engen Gestaltungsspielraum, so dass zwar einerseits keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssten, andererseits aber der Schutzumfang einer solchen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Oktober 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 23.10.2014, Az. I ZR 133/13
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass Keksprodukte, denen der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird, auf einer Süßwarenmesse ausgestellt werden dürfen, wenn diese nur dem Fachpublikum, also nicht der breiteren Öffentlichkeit offen steht. Zur Pressemitteilung Nr. 151/2014 vom 24.10.2014 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 26.06.2014, Az. 6 U 17/13
    § 2 GeschmMG 2004, § 38 GeschmMG 2004

    Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Möbelgriff der Beklagten die Rechte des Klägers an einem eingetragenen Design verletzte. Dazu stellte das Gericht zunächst fest, dass für Möbelgriffe ein weiter Gestaltungsspielraum bestehe, da dem Gestalter technisch wenige Grenzen auferlägen. Durch die hohe Musterdichte durch bereits vorhandene Gestaltungen in diesem Bereich könne die Gestaltungsfreiheit jedoch eingeengt sein, da unter den verschiedenen Designs nur geringe Abstände vorhanden seien. Vorliegend wurde eine Verletzung des Klagemusters bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 13.06.2014, Az. 6 U 122/11
    § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a) und b) UWG, § 8 UWG, § 5 Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in der Herstellung eines Einkaufswagens, der mit einem bereits existierenden Einkaufswagen „stapelbar“ (d.h. sie können ineinander geschoben werden) ist, nicht per se eine unlautere Nachahmung liegt. Dies entschied das Gericht nunmehr nach Rückverweisung durch den BGH, denn zunächst war es noch von einer wettbewerbswidrigen Leistungsübernahme ausgegangen (hier). Nunmehr kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Gefahr von Herkunftsverwechslungen entstanden und es daher nicht zu einer unlauteren Rufausbeutung gekommen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Juni 2014

    OLG  Köln, Urteil vom 07.03.2014, Az. 6 U 160/13
    § 4 Nr. 9 a) UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine unlautere Nachahmung einer Handtasche vorliegt, wenn durch die Übernahme der Gestaltung eine Herkunftstäuschung erzielt wird. Dabei werde die erforderliche wettbewerbliche Eigenart durch eine hohe Bekanntheit des Produkts gesteigert. Auch bei einer hohen Formendichte könne die Kombination eigentlich bekannter Einzelelemente zu einer eigenständigen Form führen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juni 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 27.11.2013, Az. 29 W (pat) 165/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 S. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Nachahmung eines Stadtwappens (hier: der Stadt Köln) ein Schutzhindernis für eine Markeneintragung darstellt und einem Löschungsantrag für eine solche bereits eingetragene Marke stattzugeben ist. Es handele sich bei einem Stadtwappen um eine besondere Form von staatlichen Hoheitszeichen, für welche eine Eintragung generell unzulässig ist. Zum Volltext der Entscheidung:

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