Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Schleswig: Wer einen Mangel selbst repariert, verwirkt seine Gewährleistungsrechte (hier: Rücktritt vom Vertrag)veröffentlicht am 24. Januar 2013
OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012, Az. 3 U 22/12
§ 323 BGB, § 326 Abs. 5 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 440 BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass dem Käufer eines 17 Jahre alten Mercedes-Benz die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (hier: Rücktritt) verwehrt bleibt, wenn er vorhandene Mängel selbst beseitigt. Die bisherige Rechtsprechung sah dies nur für den Fall vor, dass der Verkäufer (!) die Mängel bereits beseitigt hatte. Zur Pressemitteilung 01/2013: (mehr …)