Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Die Zahlungsbestimmung für eine bereits entrichtete Widerspruchsgebühr kann noch nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachgeholt werdenveröffentlicht am 19. Februar 2016
BGH, Beschluss vom 14.01.2016, Az. I ZB 56/14
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG, § 64a MarkenG; § 25 MarkenV, § 29 MarkenV, § 30 MarkenV; § 2 PatKostG, § 6 PatKostGDer BGH hat entschieden, dass bei Erhebung eines Widerspruchs gegen eine Markeneintragung aus mehreren bestehenden Marken, aber Zahlung lediglich einer Widerspruchsgebühr noch nachträglich – nach Ablauf der Widerspruchsfrist – klargestellt werden kann, aus welchem Zeichen der Widerspruch erhoben wurde. Entscheidend sei, dass die Gebühr innerhalb der Frist eingezahlt worden sei, die Nachholung der Zahlungsbestimmung sei für die Zulässigkeit des Widerspruchs unschädlich. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Filesharing – Gutachten über die Zuverlässigkeit der IP-Ermittlung muss aussagen, dass Fehler ausgeschlossen sindveröffentlicht am 30. Januar 2012
OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 6 W 82/11
§ 101 Abs. 9 S. 4, 6 und 7 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Gutachten, das dazu dienen soll, die Zuverlässigkeit einer Software zur Ermittlung von IP-Adressen zu belegen, nicht nur die korrekte Zuordnung darlegen muss, sondern ebenso, dass Fehler bei der Ermittlung ausgeschlossen seien. Liege ein solches Gutachten nicht vor, bestehe kein Auskunftsanspruch gegen den Provider. Die nachträgliche Erstellung eines solchen Gutachtens sei ebenfalls nicht zielführend, da durch nicht sichergestellt werden könne, dass die Software zum Zeitpunkt der Feststellung der verfahrensgegenständlichen IP-Adressen korrekt gearbeitet habe. Zum Volltext der Entscheidung: