Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Mosbach: Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangels hat der Verkäufer Anspruch auf Nutzungsersatzveröffentlicht am 8. September 2009
LG Mosbach, Urteil vom 03.02.2009, Az. 2 O 305/08
§§ 346 Abs. 1 a.E., Abs. 2 Nr. 1 BGBDas LG Mosbach hat entschieden, dass der Verkäufer zwar im Falle der Nachlieferung bei mangelhafter Ware keinen Nutzungsersatz verlangen kann, dies aber nicht für den Fall des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag gilt. In letzterem Fall ist der Verkäufer berechtigt, Nutzungsersatz in Rechnung zu stellen. (mehr …)