Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- IHK Hannover: Vorsicht bei Nachnahmesendungen mit kostenpflichtigem Gründerbriefveröffentlicht am 29. November 2009
Die IHK Hannover warnt derzeit vor dubiosen Nachnahmesendungen. Gewerbetreibende erhalten einen „Gründerbrief“ zugeschickt bei einem Nachnahmewert von 56,00 EUR. Zitat: „Auf dem Briefumschlag befindet sich oben links ein Aufkleber mit den jeweils individualisierten Handelsregisterdaten, wodurch sich der Eindruck eines amtlichen Schreibens ergibt. Vor der Annahme von Nachnahmesendungen sollte daher immer genau geprüft werden, woher die Sendung stammt und ob tatsächlich eine Bestellung zugrunde liegt.“ (Pressemitteilung). Anzufügen wäre hierbei nur, dass alle in Betracht kommenden Mitarbeiter eines Unternehmens entsprechend instruiert sein sollten.
- Studie: Deutsche Verbraucher zahlen im Internet gern per Vorkasseveröffentlicht am 9. Dezember 2008
Laut einer Studie des Branchenverbandes BITKOM wird im Internet meist per Vorkasse und Rechnung gezahlt. Allerdings nutzten bereits 11 % der Internetkäufer neue Bezahlverfahren zu denen auch T-Pay oder Paypal gehörten. Jeweils 31 Prozent aller Bundesbürger haben per Vorkasse und per Rechnung schon einmal ihre Onlinekäufe beglichen. Laut BITKOM wurde die Einzugsermächtigung bereits von 18 % der Deutschen genutzt. Populär seien zudem die Bezahlung der Leistung per Nachnahme (16 %), Kreditkarte (15 %) und spezielle Internetbezahlsysteme wie Paypal, T-Pay oder ClickandBuy. Diese seien immerhin von jedem Neunten (11 %) in Anspruch genommen worden (JavaScript-Link: Studie Zahlweise). Dies berichtet www.onlinemarktplatz.de (JavaScript-Link: Zahlungsweisen).