Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Rechtsanwalt darf darauf vertrauen, dass werktags aufgegebene Post am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert wirdveröffentlicht am 31. März 2011
BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZB 75/09
§§ 238 Abs. 2 S.1; 522 Abs. 1 S.4; 574 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPODer BGH hat darauf hingewiesen, dass die Partei eines Gerichtsverfahrens (hinsichtlich schriftlicher Fristverlängerungsgesuche etc.) grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden (BGH, Beschluss vom 09.02.2010, Az. XI ZB 34/09, FamRZ 2010, 636 Rn. 7 mwN). Ferner gäbe es keinen Erfahrungssatz, dass Briefe, die zuvor gefaxt worden sind, eher oder weniger oft verlorengehen als solche, die nicht zuvor gefaxt worden sind. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Postlaufzeit mit Ankunft am nächsten Werktag darf erwartet werden / Berichtet von Dr. Damm & Partnerveröffentlicht am 20. Dezember 2010
BGH, Beschluss vom 21.10.2010, Az. IX ZB 73/10
§§ 233, § 234 Abs. 1, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass bei Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich darauf vertraut werden darf, dass im Bundesgebiet werktags aufgegebene Postsendungen (vor Briefkastenleerung) am folgenden Werktag ausgeliefert werden. Bei einem Wiedereinsetzungsgesuch dürften darüber hinaus noch unklare Angaben zum Zeitpunkt von Posteinwurf und Briefkastenleerung nach Fristablauf ergänzt werden. Zum Volltext der Entscheidung: