Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Über ein laufendes Strafverfahren darf grundsätzlich berichtet werden, wenn der berichtete Sachverhalt aus einer öffentlichen Hauptverhandlung stammt / Kachelmann vs. Bildveröffentlicht am 21. März 2013
BGH, Urteil vom 19.03.2013, Az. VI ZR 93/12 und Beschlüsse vom 19.03.2013, Az. VI ZR 106/12, Az. VI ZR 107/12, Az. VI ZR 108/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat zu Lasten des Fernsehmoderators und Journalisten Jörg Kachelmann entschieden, dass auf dem Internetportal www.bild.de über ein laufendes Strafverfahren (welches für Kachelmann mit einem Freispruch endete) berichtet werden darf. Nach Verlesung des Protokolls über seine haftrichterliche Vernehmung in der öffentlichen Hauptverhandlung sei eine aktuelle Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen, die zuvor noch rechtswidrig gewesen sei, zulässig geworden. Infolgedessen sei die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr entfallen. Zur Pressemitteilung Nr. 46/2013 des BGH: (mehr …)
- BGH: Vertragliches Widerrufsrecht, wenn nicht erforderliche Widerrufsbelehrung übersandt wird?veröffentlicht am 6. Februar 2012
BGH, Urteil vom 06.12.2011, Az. XI ZR 401/10
§ 355 Abs. 1, 2 BGB, § 305 Abs. 1 BGBDer BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, ob durch die nachträgliche Übersendung einer gesetzlich nicht erforderlichen Widerrufsbelehrung ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt wird. Dies hat der BGH jedenfalls nicht pauschal bejaht. Da es sich bei vorformulierten Widerrufserklärungen um allgemeine Geschäftsbedingungen handele, sei die hierfür grundsätzlich gebotene objektive Auslegung entscheidend. Im entschiedenen Fall sei danach kein vertragliches Widerrufsrecht vereinbart worden. Der Senat führte dazu aus:
- LG Dortmund: Schweigen auf nachträglichen Versuch der anderen Partei, ihre AGB in das Vertragsverhältnis einzubeziehen, stellt keine stillschweigende Zustimmung darveröffentlicht am 12. September 2011
LG Dortmund, Urteil vom 21.01.2011, Az. 3 O 216/10
§ 305 BGBDas LG Dortmund hat entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil werden, wenn dem Kunden nach Vertragsschluss die AGB, etwa durch Aufdruck auf Rechnungen, Warenbegleitpapieren, Lieferscheinen o.ä. übersandt werden und dieser daraufhin überhaupt nichts erklärt oder die ihm gebührende Leistung einfach entgegen nimmt. Ein solches Verhalten könne nicht als stillschweigendes Einverständnis mit der Änderung des ursprünglichen Vertrages durch nachträgliche Einbeziehung der AGB gewertet werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: Wer sein Amazon-Angebot nachträglich mit einer Marke versieht, um Konkurrenten abzuwehren, die sich dem Angebot „angeschlossen“ haben, handelt wettbewerbswidrigveröffentlicht am 13. Juni 2011
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10
§§ 3; 4 Nr. 10 UWGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler, der ein von ihm erstelltes Amazon-Angebot nachträglich mit seiner Marke versieht und Konkurrenten bei Amazon sodann abmahnt, wettbewerbswidrig handelt, da er die Konkurrenten gezielt behindere. Aufschlussreich ist die Erläuterung der Kammer zur Entstehung der Artikelbeschreibungen bei Amazon: „Die Handelsplattform amazon.de funktioniert nach dem Prinzip eines Warenkatalogs, in dem jeder Artikel nur einmal eingestellt wird. Dies führt dazu, dass bei einer Vielzahl von Angeboten gleicher Artikel von verschiedenen Verkäufern jeweils nur ein einziges Angebot angezeigt wird, wenn ein bestimmter Artikel angegeben wird. Eine Vielzahl von Anbietern teilt sich ein Angebot. Nutzer, die am amazon-Verkaufsnetzwerk teilnehmen, sind nicht allein auf die redaktionellen Inhalte von Amazon angewiesen, sondern sind dazu berechtigt, bestehende Angebote zu ergänzen und abzuändern. Dies kann dadurch geschehen, dass ein Anbieter von ihm selbst gefertigte Bilder einstellt, die anschließend von allen anderen Teilnehmern benutzt werden. Ebenso steht es Anbietern frei, im Rahmen der vorgegebenen Kategorien für neue Artikel neue Artikelseiten zu eröffnen, die anschließend von den anderen Anbietern desselben Artikels mitbenutzt werden. Dies geschieht mittels ASIN, einer aus 10 Ziffern und/oder Buchstaben bestehenden Kennzeichnung.“ Zur rechtlichen Begründung des LG Frankfurt a.M. (Zitat):
- OLG Köln: Wer damals nicht urheberrechtlich berechtigt war, kann es auch nachträglich nicht mehr werden / Filesharingveröffentlicht am 21. April 2010
OLG Köln, Urteil vom 13.11.2009, Az. 6 U 67/09
§§ 97 Abs.1 UrhG; § 242 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass urheberrechtliche Nutzungsrechte, welche eine Wirkung auch gegenüber Dritten haben sollen (sog. „[quasi-] dingliche Wirkung“), nicht für die Vergangenheit eingeräumt werden können. Besteht im Zeitpunkt der Verletzung auf Seiten der Partei, die den Unterlassungsanspruch geltend macht, keine Berechtigung hierzu, so kann dieser materiellrechtliche Mangel nicht rückwirkend geheilt werden. (mehr …)
- OLG München: Ist eine Website verlinkt, hat sich der Linksetzer dort nachträglich auftretende Rechtsverstöße nicht ohne weiteres zurechnen zu lassenveröffentlicht am 16. Januar 2009
OLG München, Urteil vom 29.04.2008, Az. 18 U 5645/07
Allgemeine RechtsgrundsätzeDas OLG München hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber einer Website, welcher auf andere Webseiten verlinkt, nur zu dem Zeitpunkt der erstmaligen Verlinkung verpflichtet ist, den Inhalt zu überprüfen. Weist die Webseite dann nach einer solchen Erstprüfung nachträgliche, gegen geltendes Recht verstoßende Einträge auf, haftet der Website-Betreiber erst dann wieder für die Verlinkung, wenn ihm der Rechtsverstoß zur Kenntnis gebracht worden ist. Eine allgemeine fortwährende Prüfungspflicht bestehe nicht. Im vorliegenden Fall ging es um die missliebige, im Grundsatz aber rechtmäßige Veröffentlichung eines ergangenen Strafurteils und eine Verlinkung auf einen entsprechenden Web-Beitrag. Das OLG wies ferner darauf hin, dass nicht ersichtlich sei, weshalb die Beklagte wegen der Abrufbarkeit von Informationen aus Temporärspeichern von Internetsuchmaschinen haften solle. Die insoweit wesentlichen Teile des Urteils befinden sich an dessen Ende. (mehr …)