IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Januar 2013

    BGH, Beschluss vom 15.02.2011, Az. XI ZR 148/10
    § 355 Abs. 2 S. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine zunächst unterbliebene Widerrufsbelehrung nachgeholt werden kann, dann allerdings denselben gesetzlichen Anforderungen wie eine rechtzeitige Belehrung unterliegt: Sie müsse umfassend, unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sein. Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, dürfe auch die nachträgliche Widerrufsbelehrung keine zusätzlichen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufwiesen oder den Verbraucher verwirren könnten. Eine Nachbelehrung müsse zudem nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB einen für den Verbraucher erkennbaren Bezug zu seiner früheren Vertragserklärung aufweisen, der ihm deutlich mache, dass ein Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden solle. Der Senat bestätigte damit die Entscheidung BGH, Urteil vom 26.10.2010, Az XI 367/07. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIm Rahmen des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Hersteller Electronic Arts laut eigener Pressemitteilung vom 30.11.2011 (hier) abgemahnt. Beanstandet wurden diverse Dinge, etwa, dass bei dem PC-Spiel „Battlefield 3“ nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden sei, dass für die Nutzung des Spiels eine dauerhafte Internetverbindung erforderlich sei. Ein entsprechender Hinweis finde sich erst – klein gedruckt – auf der Rückseite der Verpackung. Interessant ist dann aber folgende Rüge, da sie jede gängige Standardsoftware betreffen dürfte: „Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.“ Der vzbv nimmt damit eine in den 1980er-Jahren begonnene Diskussion auf, ob Vertragsbedingungen wirksam durch entsprechende Bildschirmmasken, welche sich beim Installationsvorgang öffnen, einbezogen werden können (vgl. u.a. Koch, Computer-Vertragsrecht, 7. Aufl. [2009], S. 204, Rn. 27; Hahn/Wilmer, Handbuch des Fernabsatzrechts, 2005, S. 148, Rn. 41).

  • veröffentlicht am 30. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 33 W (pat) 26/10
    §§ 32 Abs. 1; 2 Nr. 3; 39 Abs. 1; 48 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat darauf hingewiesen, dass es einem im Markenrecht geltenden Grundsatz entspricht, dass das angemeldete bzw. eingetragene  Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach Vergabe eines Anmeldetags grundsätzlich nicht erweiternd verändert werden kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2010

    LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 237/09
    § 242 BGB

    Angesichts der massenhaften Versendung von Filesharing-Abmahnungen stellt sich die Frage, inwieweit ein solches Verhalten rechtsmissbräuchlich ist. Das LG Köln hat sich hierzu nunmehr ausdrücklich geäußert. Die Rechtsverfolgung durch die Beklagten sei nicht rechtsmissbräuchlich gemäß § 242 BGB. Die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Musikwerke habe in den letzten Jahren ein enormes Ausmaß angenommen. Das Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer sei dabei erschreckend wenig ausgebildet. Durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet über Filesharing-Systeme werde die Musikindustrie jedes Jahr in einem ganz erheblichen Umfang geschädigt, was durch verstärkte Berichterstattung in den Medien auch seit einigen Jahren eindringlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAGH München v. 27.02.2008, Az. BayAGH I – 34/07
    § 4a FAO; § 6 Abs. 2 c FAO a.F.

    Der Anwaltsgerichtshof München hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskammer nicht berechtigt ist, die Korrekturergebnisse in Bezug auf eine Fachanwaltsklausur auf Stichhaltigkeit zu überprüfen, soweit die Prüferanmerkungen in der Klausur nicht diametral zum Prüfungsergebnis im Widerspruch stünden. § 43 c BRAO enthalte keine Ermächtigung zu einer nicht vollständig kontrollierbaren Abwägung. Die ursprüngliche Korrektur der Klausur sei nicht zuletzt das Ergebnis einer Gesamtbetrachtung aller Klausurleistungen der jeweiligen Prüfung, die bei einer nachträglichen Einzelprüfung durch einen „Außenstehenden wie die Rechtsanwaltskammer nicht mehr gewährleistet sei“. Die Rechtsanwaltskammer München hatte zuvor das Klausurergebnis angezweifelt, da der Prüfer seiner Bewertung „bestanden“ den Zusatz „trotz erheblicher Bedenken“ hinzugefügt hatte.

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2008

    BGH, Urteil vom 17.12.2008, Az. VIII ZR 274/06
    § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Der BGH hat per Pressemitteilung über ein Urteil vom 17.12.2008 berichtet. Demnach hat der BGH „entschieden, dass die in einem Gasversorgungs-Sondervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel ‚Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt‘ nicht klar und verständlich und deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam“ sei. Die Klausel regele zwar die Voraussetzung für eine Preisänderung. Dagegen werde nicht hinreichend klar, wie sich die Gaspreise bei Vorliegen der Voraussetzung ändern sollten. Unklar sei insbesondere, ob die Änderung in einem bestimmten Verhältnis zur Änderung der allgemeinen Tarifpreise erfolgen und welches Verhältnis dies gegebenenfalls sein sollte. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der Javascript verwendet: Pressemitteilung des BGH).

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