Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Brandenburg: Vergütungsregeln des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), DJV und ver.di gelten nicht für Ostdeutschlandveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2014, Az. 6 U 30/13 – nicht rechtskräftig
§ 36 UrhGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) als Vertreter westdeutscher Landesverbände mit dem deutschen Journalistenverband (DJV) und ver.di nach § 36 UrhG für die Berechnung von Zeilenhonoraren herausgegeben haben, nicht auch für Ostdeutschland Geltung beanspruchen. Am Rande stellte der Senat fest, dass die Vergütungsregeln auch für Westdeutschland nicht wirksam aufgestellt worden seien, da es an einer entsprechenden Ermächtigung zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln in den Satzungen der Landesverbände fehle und auch kein entsprechender Beschluss der Mitglieder der Landesverbände gefasst worden sei. Dennoch könnten die Vergütungsregeln für Westdeutschland Gültigkeit haben, wenn sie, als Grundlage für die Bezahlung ihrer freien Redakteure, faktisch akzeptiert worden seien. Es wurde die Revision zum BGH zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Zur angemessenen urheberrechtlichen Nachvergütung eines unterbezahlten Journalistenveröffentlicht am 24. September 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 1129/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass einem Journalisten einer Tageszeitung eine Nachvergütung gemäß § 32 UrhG zusteht, nachdem dieser für die von ihm verfassten Textbeiträge ein Zeilenhonorar von in der Regel 0,21 EUR erhielt und für die Lichtbilder ein Honorar von EUR 20,45. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Plattenfirma schuldet auf Grund einer vertraglichen Abfindungsvereinbarung keine Nachvergütung aus der Verwertung von Elvis Presley-Musikstückenveröffentlicht am 15. Dezember 2011
LG München I, Urteil vom 23.11.2011, Az. 21 O 25511/10
§ 32 UrhGDas LG München I hat laut Pressemitteilung 12/11 vom 23.11.2011 entschieden, dass eine Gesellschaft, welche über die Rechte an Elvis Presleys Tonaufnahmen verfügt, keine Vergütungsansprüche gegen seine frühere Plattenfirma besitzt, die über die Verwertung der vor 1973 entstandenen Aufnahmen Presleys erhebliche Einnahmen verzeichnet. 1973 hatte Presley gegen einen Abfindung von mehreren Millionen Dollar die Verwertungsrechte an seinen Tonaufnahmen an die Plattenfirma abgetreten („ein für allemal“). Die Gesellschaft erhob nun gegen die Plattenfirma Klage auf Nachzahlung von 1,3 Mio. EUR im Wege der „Nachvergütung“. Dies lehnte die Kammer ab (Zitat aus der Pressemitteilung): (mehr …)
- LG München I: Tatort „Tatort“ – Wem gehört der Vorspann?veröffentlicht am 29. März 2010
LG München I, Urteil vom 25.03.2010, Az. 21 O 11590/09
§§ 13, 32 UrhGDas LG München musste in diesem Verfahren darüber entscheiden, wem urheberrechtliche Ansprüche an dem seit ca. 40 Jahren bekannten „Tatort“-Vorspann zustehen. Die Klägerin, eine Grafikerin und Trickfilmerin, machte laut Pressemitteilung des Gerichts Ansprüche auf Urhebernennung und Nachvergütung geltend, da sie das Storyboard des Vorspanns geschrieben und die filmische Umsetzung mitgeleitet habe. Die Aussage des Schauspielers, dessen Augen, Hände und Beine auch heute noch im Vorspann zu sehen sind, untermauerte nach Auffassung der Kammer den geltend gemachten Anspruch, da er sich daran erinnerte habe auf Geheiß der Klägerin immer wieder laufen zu müssen, bis die Szene ihren Ansprüchen genügte. Die Fernsehsender der ARD müssen in der Folge zukünftig den Namen der Klägerin im Vorspann nennen. Des Weiteren muss der Sender Auskunft über den Nutzungsumfang erteilen, um den Umfang des Nachvergütungsanspruchs zu bestimmen. Die bei Erstellung des Vorspanns gezahlte Vergütung von ca. 1.300,00 EUR erachtete das Gericht offensichtlich nicht als ausreichend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Streit um den Tatort-Vorspann gab es schon einmal: Eine der ARD-Sendeanstalten war der Auffassung, dass ein Fadenkreuz nicht ohne Einwilligung für andere Krimireihen hätte verwendet werden dürfen (OLG Koblenz).